Abgelehnt
05.01.2013
23.10.2012
hoch
- Radverkehrsführung
- Benutzungspflicht
Kreisverband Gütersloh e. V.
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In Fahrtrichtung stadtauswärts müssen Radfahrer den rechten Seitenstreifen benutzen (Bilder 1 + 2). In Fahrtrichtung stadteinwärts ist der Geh-/ Radweg 500 m vor der Baustelle an der Kreuzung mit dem Blankenhagener Weg entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung mittels Verkehrszeichen 240 StVO als benutzungsprlichtig gekennzeichnet (Bild 3). Ab der Baustellenabsperrung fahren die meisten Radfahrer regelwidrig auf dem linken Seitenstreifen weiter (Bilder 4 - 6). Die nutzbare Breite von maximal 1,30 m ist dafür unzureichend (Bilder 7 + 8).
Das Verkehrszeichen 240 StVO an der Kreuzung mit dem Blankenhagener Weg (Bild 3) sollte entfernt werden. Zudem sollte hier darauf hingewiesen werden, dass der Geh-/ Radweg nach 500 m gesperrt ist und Radfahrer an der mit einer Lichtsignalanlage gesicherten Kreuzung auf die andere Straßenseite wechseln sollen um den rechten Seitenstreifen zu benutzen (Bilder 9 + 10).
Im Dezember 2012 wurden die Bauarbeiten beendet und die Absperrungen entfernt. Die vom ADFC vorgeschlagenen Maßnahmen wurden nicht umgesetzt.
Bild 1: In Fahrtrichtung stadtauswärts ist der Geh-/ Radweg gesperrt.
Bild 2: Radfahrer benutzen den Seitenstreifen.
Bild 3, Fahrtrichtung stadteinwärts: Vor der Baustelle müssen Radfahrer den linken Geh-/ Radweg benutzen und dürfen hier nicht auf die rechte Straßenseite wechseln.
Bild 4: An der Baustellenabsperrung ...
Bild 5: ... wechseln Radfahrer regelwidrig auf den linken Seitenstreifen.
Bild 6: Der Seitenstreifen ist für Zweirichtungsverkehr zu schmal.
Bild 7: Die nutzbare Breite ...
Bild 8: ... beträgt nur 1,30 m.
Bild 9: Ab der LSA-gesicherten Kreuzung mit dem Blankenhagener Weg sollte der Radverkehr über den rechten Seitenstreifen geführt werden.
Bild 10: Die Fahrbahn wurde kürzlich erneuert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit war danach auf 50 km/h begrenzt. Ende Oktober wurde sie wieder auf 70 km/h heraufgesetzt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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