Gütersloh, Brockhäger Straße IV: Radverkehrsführung in einer Baustelle leitet zu regelwidrigem Verhalten an

An der Brockhäger Straße gibt es ab dem Ortsausgang bis zur Einmündung Hofbrede auf der rechten Straßenseite einen gemeinsamen Geh-/ Radweg, der in beiden Fahrtrichtungen mittels Zeichen 240 StVO als benutzungspflichtig beschildert ist. In einem 450 m langen Abschnitt ist der Geh-/ Radweg aufgrund einer Baustelle gesperrt.

In Fahrtrichtung stadtauswärts müssen Radfahrer den rechten Seitenstreifen benutzen (Bilder 1 + 2). In Fahrtrichtung stadteinwärts ist der Geh-/ Radweg 500 m vor der Baustelle an der Kreuzung mit dem Blankenhagener Weg entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung mittels Verkehrszeichen 240 StVO als benutzungsprlichtig gekennzeichnet (Bild 3). Ab der Baustellenabsperrung fahren die meisten Radfahrer regelwidrig auf dem linken Seitenstreifen weiter (Bilder 4 - 6). Die nutzbare Breite von maximal 1,30 m ist dafür unzureichend (Bilder 7 + 8).

Das Verkehrszeichen 240 StVO an der Kreuzung mit dem Blankenhagener Weg (Bild 3) sollte entfernt werden. Zudem sollte hier darauf hingewiesen werden, dass der Geh-/ Radweg nach 500 m gesperrt ist und Radfahrer an der mit einer Lichtsignalanlage gesicherten Kreuzung auf die andere Straßenseite wechseln sollen um den rechten Seitenstreifen zu benutzen (Bilder 9 + 10).

Im Dezember 2012 wurden die Bauarbeiten beendet und die Absperrungen entfernt. Die vom ADFC vorgeschlagenen Maßnahmen wurden nicht umgesetzt.

Informationen

Status:
Abgelehnt
Status vom:
05.01.2013
Gemeldet am:
23.10.2012
Priorität:
hoch
Kategorie:
  • Radverkehrsführung
  • Benutzungspflicht
Bild 1: In Fahrtrichtung stadtauswärts ist der Geh-/ Radweg gesperrt.

Bild 1: In Fahrtrichtung stadtauswärts ist der Geh-/ Radweg gesperrt.


Bild 2: Radfahrer benutzen den Seitenstreifen.

Bild 2: Radfahrer benutzen den Seitenstreifen.


Bild 3, Fahrtrichtung stadteinwärts: Vor der Baustelle müssen Radfahrer den linken Geh-/ Radweg benutzen und dürfen hier nicht auf die rechte Straßenseite wechseln.

Bild 3, Fahrtrichtung stadteinwärts: Vor der Baustelle müssen Radfahrer den linken Geh-/ Radweg benutzen und dürfen hier nicht auf die rechte Straßenseite wechseln.


Bild 4: An der Baustellenabsperrung ...

Bild 4: An der Baustellenabsperrung ...


Bild 5: ... wechseln Radfahrer regelwidrig auf den linken Seitenstreifen.

Bild 5: ... wechseln Radfahrer regelwidrig auf den linken Seitenstreifen.


Bild 6: Der Seitenstreifen ist für Zweirichtungsverkehr zu schmal.

Bild 6: Der Seitenstreifen ist für Zweirichtungsverkehr zu schmal.


Bild 7: Die nutzbare Breite ...

Bild 7: Die nutzbare Breite ...


Bild 8: ... beträgt nur 1,30 m.

Bild 8: ... beträgt nur 1,30 m.


Bild 9: Ab der LSA-gesicherten Kreuzung mit dem Blankenhagener Weg sollte der Radverkehr über den rechten Seitenstreifen geführt werden.

Bild 9: Ab der LSA-gesicherten Kreuzung mit dem Blankenhagener Weg sollte der Radverkehr über den rechten Seitenstreifen geführt werden.


Bild 10: Die Fahrbahn wurde kürzlich erneuert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit war danach auf 50 km/h begrenzt. Ende Oktober wurde sie wieder auf 70 km/h heraufgesetzt.

Bild 10: Die Fahrbahn wurde kürzlich erneuert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit war danach auf 50 km/h begrenzt. Ende Oktober wurde sie wieder auf 70 km/h heraufgesetzt.




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