Gütersloh, Avenwedder Straße II: Schmaler, benutzungspflichtiger Radweg mit Oberflächenschäden

An der Avenwedder Straße gibt es zwischen Avenwedde und Friedrichsdorf auf einer Straßenseite einen in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg. Zwischen den Einmündungen Luchsweg und der Friedrichsdorfer Straße weist der Geh-/ Radweg eine sehr schlechte Oberfläche durch zahlreiche Wurzelaufbrüche und unzureichend ausgebesserte Schäden auf.

Die Wurzelaufbrüche wurden abgefräst. Durch Abfräsen ist eine für den Radverkehr erforderliche Oberflächenqualität nicht erreichbar und nach kurzer Zeit heben die Baumwurzeln die Schadstellen wieder an.

Zudem ist der in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtige Geh-/ Radweg mit 1,80 m zu schmal. Am 23.05.2012 kam es hier bei einem Überholmanöver zwischen zwei Radfahrern zu einem Unfall. Pressemeldung: "Radfahrer überholt Schülerin -17-Jährige verletzt sich leicht". Laut der VwV-StVO (zu § 2 Rand-Nr. 20) ist für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht mit Zeichen 240 eine Breite von mindestens 2,00 m Vorraussetzung. Zudem ist die Freigabe entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung unzulässig, wenn der Radweg nicht mindestens 2,00 m breit ist (VwV-StVO, zu § 2 Rand-Nr. 37).  Daher müssen die Benutzungspflichten aufgehoben werden. Falls gemäß § 45 Abs. 9 StVO Benutzungspflichten notwendig sind, ist zu prüfen, ob die besondere Gefahrenlage für Radfahrer auf der Fahrbahn durch Maßnahmen wie z. B. Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beseitigt werden kann.

Der Geh-/ Radweg sollte in einer gemäß der VwV-StVO und den ERA erforderlichen Breite und Qualität erneuert werden. Demnach sollen Zweirichtungs-Radwege durchgehend in der Regel 2,40 m breit sein und dem Radverkehr soll in Bezug auf Oberfläche grundsätzlich "mindestens die gleiche Qualität angeboten werden, wie sie sich für die Fahrbahngestaltung etabliert hat."

14.08.2019: Der Radweg wurde in einer Breite von 2,00 m saniert (Bild 9).

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
14.08.2019
Gemeldet am:
29.10.2012
Gemeldet von:
Hans Voss
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Baulicher Zustand
  • Breite
  • Benutzungspflicht
Bild 1: Die Wurzelaufbrüche wurden abgefräst.

Bild 1: Die Wurzelaufbrüche wurden abgefräst.


Bild 2

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Bild 3

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Bild 4: Hier befindet sich ein tiefes Schlagloch.

Bild 4: Hier befindet sich ein tiefes Schlagloch.


Bild 5

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Bild 6: Die Oberfläche ist sehr uneben.

Bild 6: Die Oberfläche ist sehr uneben.


Bild 7

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Bild 8: Der Schaden wurde unzureichend ausgebessert.

Bild 8: Der Schaden wurde unzureichend ausgebessert.


Bild 9 vom 14.08.2019: Der Radweg wurde saniert.

Bild 9 vom 14.08.2019: Der Radweg wurde saniert.




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