Gütersloh, Alte Wiedenbruecker Straße: Linksseitige Benutzungspflicht, dadurch schlechte Radverkehrsführung

An der Alten Wiedenbrücker Straße gibt es in Fahrtrichtung Wiedenbrücker Straße auf der linken Straßenseite einen gemeinsamen Fuß- und Radweg. Ab der Einmündung Niemeiers Kamp ist der Sonderweg für den Radverkehr nur entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung als benutzungspflichtig beschildert (Bild 1).

Der Gehweg auf der anderen Seite ist nicht für den Radverkehr freigegeben (Bild 2). Radfahrer müssen ca. 60 m vor der Kreuzung mit der Wiedenbrücker Straße auf den linken Sonderweg wechseln. Für Radfahrer, die rechts abbiegen wollen, ist diese Radverkehrsführung unsinnig (Bild 4).

Die Anordnung, dass Radfahrer hier kurz vor der Kreuzung auf den linksseitigen Fuß- und Radweg wechseln müssen ist zudem rechtswidrig, da die Voraussetzungen zur Anordnung der Radwegebenutzungspflicht an der Alten Wiedenbrücker Straße nicht erfüllt werden.

Die Benutzungspflicht muss daher aufgehoben werden. Um den linksseitig freigegebenen Fuß- und Radweg an der Wiedenbrücker Straße zu erreichen (Bild 5), kann für den linken Fuß- und Radweg an der Alten Wiedenbrücker Straße bestenfalls mittels Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) alleinstehend ein Benutzungsrecht angeordnet werden.

Das Zeichen 240 wurde im März 2012 gegen das vorgeschlagene Zeichen 1022-100 ersetzt (Bild 6). Die Mangelmeldung ist damit erledigt.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
04.03.2012
Gemeldet am:
03.02.2012
Gemeldet von:
Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Radverkehrsführung
Bild 1: Der gemeinsame Fuß- und Radweg ist nur in Gegenrichtung benutzungspflichtig

Bild 1: Der gemeinsame Fuß- und Radweg ist nur in Gegenrichtung benutzungspflichtig


Bild 2: Der rechte Gehweg ist nicht freigegeben

Bild 2: Der rechte Gehweg ist nicht freigegeben


Bild 3: Muss der linke Fuß- und Radweg auch dann benutzt werden, ...

Bild 3: Muss der linke Fuß- und Radweg auch dann benutzt werden, ...


Bild 4: ... wenn man nach rechts in die Wiedenbrücker Straße abbiegen will?

Bild 4: ... wenn man nach rechts in die Wiedenbrücker Straße abbiegen will?


Bild 5: Hier beginnt die Benutzungspflicht des linksseitigen getrennten Fuß- und Radweges an der Wiedenbrücker Straße

Bild 5: Hier beginnt die Benutzungspflicht des linksseitigen getrennten Fuß- und Radweges an der Wiedenbrücker Straße


Bild 6: Im März 2012 wurde die Benutzungspflicht aufgehoben.

Bild 6: Im März 2012 wurde die Benutzungspflicht aufgehoben.




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