Gütersloh, Alte Heidewaldstraße: Absperrpfosten an Radwegauffahrt

An der Alten Heidewaldstraße gibt es in Höhe einer Schule einen Fußgängerüberweg. In Höhe des Fußgängerüberwegs befindet sich ebenfalls eine Auffahrt zu einem nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg in Fahrtrichtung Stadtring Sundern.

An der beschriebenen Stelle befindet sich ein einzelner Absperrpfosten. Leider behindert dieser Absperrpfosten die Auffahrt auf den gemeinsamen Geh- und Radweg, da sich der Absperrpfosten genau dort befindet, wo Radfahrer normalerweise in einem stumpfen Winkel von der Bordsteinabsenkung zum gemeinsamen Geh- und Radweg fahren würden (Bilder 1 und 2). Radfahrer werden durch den Absperrpfosten zu einem spitzeren Winkel gezwungen, als erforderlich.

Die Auffahrt in Höhe des Fußgängerüberwegs ist die letzte Möglichkeit, von der Fahrbahn auf den nicht benutzungspflichtigen Rad- und Gehweg aufzufahren und von dort den Überweg über den Stadtring Sundern in Richtung Heidewaldstraße zu erreichen (Bilder 3 und 4).

Der Absperrpfosten sollte an dieser Stelle ersatzlos entfernt werden. Um ein Beparken zu verhindern, sollten andere geeignete Maßnahmen durchgeführt werden (z.B. Markierungen, Kontrolle des ruhenden Verkehrs).

Für Radfahrer, die die Fahrbahn benutzen, sollte zudem vor dem Stadtring Sundern auf der Rechtsabbiegerspur neben dem Rechtsabbiegerpfeil ebenfalls ein Radpiktogramm mit Geradeaus-Pfeil markiert werden. Dies dient der Verdeutlichung, dass Radfahrer an dieser Stelle die Fahrbahn benutzen dürfen und dass die Überquerung des Stadtring Sundern ebenfalls auf der Fahrbahn möglich ist (Bild 4).

Die Stadtverwaltung hat den ADFC am 15. März 2012 verbal darüber informiert, dass aus Sicht der Stadt Gütersloh an dieser Stelle kein Handlungsbedarf besteht. Der ADFC wird die Meldung weiter verfolgen.

Im September 2012 wurde der Absperrpfosten durch ein Verkehrszeichen 240 ersetzt. Siehe die Mangelmeldung Gütersloh, Alte Heidewaldstraße III: Benutzungspflichtiger Geh-/ Radweg in Tempo-30-Zone.

Im März 2013 wurde das Verkehrszeichen entfernt und der Absperrpfosten um ca. 0,5 m nach links versetz wieder eingebaut (Bild 5).

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
05.03.2013
Gemeldet am:
03.02.2012
Gemeldet von:
Daniel Neuhaus
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Hindernis
  • Markierung
Zuständigkeit: Stadt Gütersloh
Bild 1: In einem stumpfen Winkel kann man am Fußgängerüberweg nicht auf den Radweg auffahren...

Bild 1: In einem stumpfen Winkel kann man am Fußgängerüberweg nicht auf den Radweg auffahren...


Bild 2: ... denn ein Absperrpfosten steht im Weg.

Bild 2: ... denn ein Absperrpfosten steht im Weg.


Bild 3: Um den Übergang am Stadtring Sundern nutzen zu können, ist eine gefahrlose Auffahrt auf den Radweg in Höhe des Fußgängerüberwegs erforderlich

Bild 3: Um den Übergang am Stadtring Sundern nutzen zu können, ist eine gefahrlose Auffahrt auf den Radweg in Höhe des Fußgängerüberwegs erforderlich


Bild 4: Der Überweg am Stadtring Sundern Richtung Heidewaldstraße

Bild 4: Der Überweg am Stadtring Sundern Richtung Heidewaldstraße


Bild 5: Das Verkehrszeichen 240 StVO wurde entfernt und der Absperrpfosten um ca. 0,5 m nach links versetzt wieder eingebaut.

Bild 5: Das Verkehrszeichen 240 StVO wurde entfernt und der Absperrpfosten um ca. 0,5 m nach links versetzt wieder eingebaut.




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