Das Befahren der Fahrbahn ist sicherer

23.04.12
Kategorie: Gütersloh, Aktuelles, Rad in den Medien, Presse

Hoffentlich gehören Sie möglichst schnell der Vergangenheit an: Die blauen Schilder, die einen Radweg als benutzungspflichtig ausweisen


Gütersloh. Der hiesige Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club unterstützt die Bemühungen der Stadt Gütersloh, bestehende Radwegebenutzungspflichten weitgehend aufzuheben.

„Es ist höchste Zeit. An der Rechtslage hat sich seit 1997 nichts mehr geändert. Eigentlich hätten die Benutzungspflichten bereits vor über 14 Jahren aufgehoben werden müssen“, so Daniel Neuhaus, Vorstandsmitglied des gemeinnützigen Vereins aus Gütersloh. Es sei also längst überfällig, dass die Stadt aktiv wird.

Damals wurde die Straßenverkehrsordnung aufgrund eindeutiger Erkenntnisse von Polizei, Wissenschaftlern und Radfahrervertretern umfassend novelliert. Aufgrund der deutlich höheren Gefährdung von Radfahrern auf Radwegen wurde die generelle Benutzungspflicht abgeschafft. Eine Benutzungspflicht in Form einer Ausschilderung mittels blauer Zeichen darf seitdem nur noch dort angeordnet werden, wo aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine sogenannte qualifizierte Gefahrenlage besteht.

An allen anderen Stellen darf der Radfahrer nach Entfernung der blauen Schilder selbst entscheiden, ob er den rechts der Fahrbahn verlaufenden Radweg oder die Fahrbahn benutzt. Für schutzbedürftige Radfahrer wie kleine Kinder und ältere Personen ändert sich also nicht viel, da die Benutzung rechter Radwege nach wie vor möglich ist. Lediglich die besonders gefährlichen linksseitigen Radwege, auf denen Wissenschaftler ein bis zu 13-faches Unfallrisiko nachgewiesen haben, sind in der Folge tabu.

„Die Kritik des Seniorenbeirats ist verständlich, da jahrzehntelang Radwege als besonders sicher gepriesen wurden. Tatsächlich ist die Sicherheit aber nur gefühlt. Der Verordnungsgeber und alle Experten sind sich einig, dass Radfahrer die Wahl bekommen sollten, auf die Fahrbahn auszuweichen. Dies wird mit dem Abmontieren der blauen Schilder erreicht.“

Auch hinsichtlich eines anderen Punktes kann der ADFC-Vertreter beruhigen: „Fördergelder für bereits errichtete Radwege müssen die Städte nicht zurückzahlen, wenn die blauen Schilder fallen.“ Für die Städte kommen also keine bedeutsamen finanziellen Lasten hinzu.

Für neu zu bauende Radverkehrsanlagen gibt es in NRW seit letztem Jahr keine Fördergelder mehr, wenn sie nicht den einschlägigen Richtlinien entsprechen. Dies bedeutet in der Regel, dass sie nicht mit einer Benutzungspflicht ausgewiesen sein dürfen, ausreichend breit sein müssen und von der Oberflächenqualität und Linienführung mindestens den für den Kraftfahrzeugverkehr üblichen Standard erreichen. „Die Benutzung von Radwegen wird in Zukunft also in erster Linie von der Qualität abhängen, aber nicht mehr von blauen Schildern“, so Neuhaus weiter.

Daniel Neuhaus

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit über 200.000 Mitgliedern, der die Interessen von Radfahrern und Fußgängern unterstützt. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählt Verkehrspolitik, die Durchführung von Radtouren und Verbraucherschutz.

Im Kreis Gütersloh ist der Verein mit einem eigenständigen Kreisverband vertreten. Die ehrenamtlichen Aktiven im Kreisverband Gütersloh bieten jedes Jahr ein Programm mit zahlreichen geführten Radtouren an, die auch für Nicht-Mitglieder offen stehen. Über Info-Stände und Pressemitteilungen werden die Bürger im Kreis Gütersloh zudem über Neuigkeiten rund ums Fahrrad informiert. Mit den Städten und Gemeinden ist der ADFC Gütersloh in intensivem Kontakt und stellt mit der Mängel-Datenbank eine Infrastruktur bereit, um für eine schnelle Beseitigung von Mängeln an Radverkehrsanlagen zu sorgen.

Der Fahrrad-Club ist im Internet sowohl unter www.adfc-guetersloh.de als auch in Facebook unter den Stichwörtern „ADFC Gütersloh“ zu finden.

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