ADFC Gütersloh zur geänderten Allgemeinverfügung der Stadt Gütersloh zur Maskenpflicht für Radfahrende in der Innenstadt
22.12.20Kategorie: Gütersloh
Aufgrund einiger Leserbriefe zum Thema Maskenpflicht in Gütersloh veröffentlicht der ADFC eine Stellungnahme zur Aufhebung der Maskenpflicht für Radfahrende außerhalb der Fußgängerzone
Gütersloh. Seit dem 4. Dezember gilt in Bereichen der Gütersloh Innenstadt eine Maskenpflicht. Dies hat die Stadt Gütersloh durch eine Allgemeinverfügung angeordnet. Auf Bitten des ADFC hat die Stadt Gütersloh die Maskenpflicht am 17. Dezember überarbeitet.
Die nun in der neuen Fassung der Allgemeinverfügung der Stadt Gütersloh gefundene Regelung, die Radfahrende außerhalb der Fußgängerzone von der Maskenpflicht befreit, hält der ADFC für sinnvoll und unterstützt diese ausdrücklich. Die Stadt Gütersloh hat hier ähnliche Regelungen gefunden, die heute auch in vielen weiteren Städten in NRW, so z.B. Bielefeld, Köln oder Düsseldorf, gelten. Radfahrende genießen in Gütersloh also keine Sonderrechte, sondern es ist erforderlich, Radfahrende von der Maskenpflicht zu befreien.
Maskenpflicht für Radfahrende steigert die Unfallgefahr
Warum haben wir die ursprüngliche Fassung der Allgemeinverfügung kritisch betrachtet? Maßnahmen zum Schutz für Infektionen sollten erstens dazu geeignet sein, das Infektionsrisiko signifikant zu reduzieren und dürfen zweitens nicht gleichzeitig die Unfallgefahr signifikant erhöhen. Bei der in der ursprünglichen Allgemeinverfügung angeordneten Maskenpflicht auf vielen Straßenzügen, darunter auch zahlreiche Straßenzüge außerhalb der Fußgängerzone, waren fahrende Verkehrsteilnehmende, darunter neben Radfahrenden übrigens auch Autofahrende, nicht ausgenommen. Der ADFC sieht durch eine Maskenpflicht eine wesentliche Beeinträchtigung, uneingeschränkt am fließenden Verkehr teilzunehmen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Brille. Brillengläser beschlagen besonders bei der aktuellen kalt-feuchten Witterung schnell, insbesondere auch durch körperliche Aktivität.
Brille tragende Radfahrende wären damit quasi im Blindflug unterwegs, dies haben haben ADFC-Mitglieder in der Praxis ausprobiert und bestätigt. Der ADFC hält es für dringend notwendig, dass fahrende Verkehrsteilnehmende jederzeit eine uneingeschränkte Sicht auf das Verkehrsgeschehen haben müssen.
Senkt eine Maskenpflicht für Radfahrende auf der normalen Fahrbahn das Infektionsrisiko?
Ist die Maskenpflicht auf Straßenzügen außerhalb der Fußgängerzone für Radfahrende eine geeignete Maßnahme, um das Infektionsgeschehen signifikant zu reduzieren? Generell gilt, dass nach Einschätzung von fast allen Medizinern das Infektionsrisiko beim Radfahren extrem gering ist, da beim Radfahren automatisch deutlich höhere Abstände eingehalten werden, als dies bei Fußgängern der Fall ist. Es ist daher richtig, wenn zwischen Fuß- und Radverkehr differenziert wird. Das Radfahren ist auch und gerade in Zeiten der Pandemie daher das Verkehrsmittel der Stunde und fördert aufgrund der Bewegung die körperlichen Abwehrkräfte. Aus diesem Grund wird Radfahren von allen dem ADFC bekannten Medizinern - und übrigens auch von Bundes- und Landesregierungen - ausdrücklich befürwortet.
Kommen wir zu den konkreten von der ursprünglichen Allgemeinverfügung betroffenen Straßenzügen, auf denen nun die Maskenpflicht für Radfahrende aufgehoben wurde. Warum diese Straßen, wie z.B. Blessenstätte, Münster- oder Daltropstraße, für fahrende Radfahrer riskanter sein sollen als andere beliebige weitere Straßen drumherum, zumal bei aktuell geschlossen Geschäften, ist für den ADFC nicht erkennbar. Bei fast allen dieser von der Maskenpflicht vormals betroffenen Straßenzügen befinden sich die Radfahrenden auf der Fahrbahn, wo es relativ viel Platz gibt. Im Vergleich geht es auf Radwegen viel enger zu als auf den nun in Frage stehenden Straßenzügen. Teilweise werden Radfahrer sogar Dank beidseitiger Benutzungspflicht auf Konfrontationskurs geschickt, wie z.B. an der Neuenkirchener Straßen in Richtung Rietberg ab Stadtring.
#MehrPlatzFürsRad hilft, die beim Radfahren sehr geringe Infektionsgefahr weiter zu senken
Zu Beginn der Pandemie hat der ADFC die Stadt gebeten, Radfahrenden mehr Platz zu geben, überflüssige Benutzungspflichten aufzuheben und Bettelampeln abzuschaffen. Dies sind allesamt Stellen, wo sich Radfahrende potentiell beim Fahren recht nah kommen könnten oder wo sie sich aufgrund der ungebührlich langen Rotphase für Radfahrende ansammeln. An den zahlreichen Bettelampeln müssen noch Anforderungstaster gedrückt werden, die zuvor schon von Dutzenden anderer Personen angefasst wurden. In Deutschland aber auch im Ausland gibt es zahlreiche Beispiele, wo seit Beginn der Corona-Pandemie mehr Platz geschaffen wurde für den Radverkehr. In Gütersloh wurde an abenteuerlichen Verkehrsführungen, wie an der Baustelle Kaiserquartier, eisern festgehalten.
Radfahren in der Fußgängerzone
Kommen wir zur Fußgängerzone. Sobald Radfahrende das Fahrrad schieben oder abstellen, sind sie Zufußgehende und es gelten dieselben Regeln. Die Freigabe der Einkaufs-Fußgängerzone für den Radverkehr - formal nur mit Schrittgeschwindigkeit - auch tagsüber bei geöffneten Geschäften gehört nach Ansicht des ADFC auf den Prüfstand. Die Fußgängerzone gehört den Zufußgehenden und die Zulassung von Radverkehr ist insbesondere bei einer vollen Fußgängerzone nicht sinnvoll. Dies wird zurecht von vielen Fußgängern kritisiert und führt immer wieder zu Konflikten. Der ADFC würde stattdessen eine Umfahrung der Kernfußgängerzone für Radfahrende - z.B. über Fahrradstraßen mit eingeschränktem Kfz-Verkehr - befürworten. Dies sollte kombiniert werden mit einem restriktiveren Vorgehen des Ordnungsamts und des Angebots von deutlich mehr Fahrradabstellmöglichkeiten an den Eingängen der Fußgängerzone. Entsprechende Vorschläge haben sowohl ADFC als auch die Grünen bereits vorgelegt. Der ADFC ist gespannt, inwiefern das neu aufgestellte Innenstadt-Konzept diese Ideen aufgreift.
ADFC mit verantwortungsbewusstem Umgang seit Beginn der Pandemie
Der ADFC hat seit Anbeginn der Pandemie eine sehr verantwortungsbewusste Rolle im Umgang mit dem Infektionsrisiko eingenommen. Gleichzeitig begrüßt der ADFC Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos. So hat der ADFC Kreisverband Gütersloh ab Anfang März alle Präsenzveranstaltungen in Innenräumen abgesagt und vollständig durch digitale Formate ersetzt. Auch andere Veranstaltungen unter freiem Himmel, wie unsere geführten Radtouren, haben wir abgesagt und das Tourenprogramm erst nach dem Rückgang der Infiziertenzahlen und nach Erstellung eines eigenen Hygienekonzepts wieder aufgenommen. Dabei haben wir den gesetzlich erlaubten Rahmen nie ausgeschöpft und haben uns immer eigene, strengere Regelungen auferlegt. Der ADFC Kreisverband Gütersloh befürwortet Maßnahmen zum Schutz gegen den weiteren Ausbruch der Pandemie und war und ist sich seiner Verantwortung bewusst.
Über den ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit über 200.000 Mitgliedern, der die Interessen von Radfahrern und Fußgängern unterstützt. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählt Verkehrspolitik, die Durchführung von Radtouren und Verbraucherschutz.
Im Kreis Gütersloh ist der Verein mit einem eigenständigen Kreisverband vertreten. Die ehrenamtlichen Aktiven im Kreisverband Gütersloh bieten jedes Jahr ein Programm mit zahlreichen geführten Radtouren an, die auch für Nicht-Mitglieder offen stehen. Über Info-Stände und Pressemitteilungen werden die Bürger im Kreis Gütersloh zudem über Neuigkeiten rund ums Fahrrad informiert. Mit den Städten und Gemeinden ist der ADFC Gütersloh in intensivem Kontakt und stellt mit der Mängel-Datenbank eine Infrastruktur bereit, um für eine schnelle Beseitigung von Mängeln an Radverkehrsanlagen zu sorgen.
Der Fahrrad-Club ist im Internet sowohl unter www.adfc-guetersloh.de als auch in Facebook unter den Stichwörtern „ADFC Gütersloh“ zu finden.