Verl, Zum Meierhof III: Unzulässige Radfahrfurten im Verlauf des Gehweges

An der Straße Am Meierhof gibt es auf der westlichen Straßenseite einen reinen Gehweg. Über die untergeordneten Einmündungen sind teilweise Radfahrerfurten markiert.

Vor der Einmündung Lerchenweg endet der Geh-/ Radweg (Bild 1). Durch die Furtmarkierung werden Radfahrer dazu angeleitet, regelwidrig auf dem dafür nicht freigegebenen Gehweg zu fahren (Bilder 2 + 3).

Im Verlauf von Gehwegen ohne Freigabe für den Radverkehr sind Radfahrfurten unzulässig. Zudem verleiten die Markierungen Radfahrer dazu, regelwidrig auf den Gehwegen zu fahren. Daher sollten die Furtmarkierungen entfernt werden.

Die Sichtbeziehungen zwischen den von der Fahrbahn abbiegenden Fahrzeugführern und den auf dem Gehweg fahrenden Radfahrern sind durch einen breiten und dicht bewachsenen Grünstreifen behindert. Zudem gibt es viele Grundstückseinfahrten. Daher sollte auf eine Radverkehrsfreigabe des Gehweges verzichtet werden.

April 2014: Statt die unzulässigen Furtmarkierungen zu entfernen wurden sie rot eingefärbt. Zudem wurden Richtungspfeile angebracht, die dazu anleiten, die Gehwege verkehrswidrig in der falschen Richtung zu befahren (Bild 4).

April 2016: Der Gehweg wurde mittels Piktogramme als nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg gekennzeichnet. Im Bereich der Einmündung Lerchenweg wurde der gemeinsame Geh- und Radweg für 30 m linksseitig freigegeben (Bild 5).

Informationen

Status:
Erfasst
Status vom:
13.09.2012
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Markierung
Bild 1: Der Geh-/ Radweg endet vor der Einmündung.

Bild 1: Der Geh-/ Radweg endet vor der Einmündung.


Bild 2: Der Gehweg hinter der Einmündung ist nicht für den Radverkehr freigegeben.

Bild 2: Der Gehweg hinter der Einmündung ist nicht für den Radverkehr freigegeben.


Bild 3: Die Furtmarkierungen verleiten zum regelwidrigen Gehwegradeln.

Bild 3: Die Furtmarkierungen verleiten zum regelwidrigen Gehwegradeln.


Bild 4: Die Markierungen leiten zum verkehrswidrigen und gefährlichen Geisterradeln an.

Bild 4: Die Markierungen leiten zum verkehrswidrigen und gefährlichen Geisterradeln an.


Bild 5: Der Weg wurde mit Piktogrammen gekennzeichnet und für 30 m linksseitig freigegeben.

Bild 5: Der Weg wurde mit Piktogrammen gekennzeichnet und für 30 m linksseitig freigegeben.




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