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18.09.2014
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- Markierung
- Hindernis
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Zwischen den Einmündungen der Kolpingstraße und der Sankt-Anna-Straße gibt es einen ca. 80 m langen rot / grau gepflasterten Geh-/ Radweg, an dessen Ende geradeaus fahrende Radfahrer durch Absperrpfosten und -Ketten behindert werden. In den anderen Abschnitten ist der mit Gehwegplatten ausgelegte Gehweg nicht für den Radverkehr freigegeben.
Im Verlauf von Gehwegen ohne Freigabe für den Radverkehr sind Radfahrfurten unzulässig. Zudem verleiten die Markierungen Radfahrer dazu, regelwidrig auf den Gehwegen zu fahren. Daher sollten die Furtmarkierungen entfernt werden (Bild 5).
Die Gehwege sind teilweise nur 2,00 m breit. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist die gemeinsame Führung von Fußgänger- und Radverkehr auf Nebenanlagen auszuschließen, wenn sie innerorts nicht mindestens 2,50 m breit sind.
April 2014: Statt die unzulässigen Furtmarkierungen zu entfernen wurden sie rot eingefärbt. Zudem wurden Richtungspfeile angebracht, die dazu anleiten, die Gehwege verkehrswidrig in der falschen Richtung zu befahren (Bild 8).
September 2014: An dem ca. 60 m kurzenen Abschnitt zwischen den Einmündungen Sankt-Anna-Straße und Lerchenweg wurde der nur ca. 1 Meter schmale Radweg linksseitig freigegeben (Bilder 9 + 10).
April 2016: Der Gehweg wurde mittels Piktogramme als nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg gekennzeichnet (Bild 11). An der Einmündung Friedhofsweg fehlt die gemäß VwV-StVO zu § 9 erforderliche Radwegefurt (Bild 12).
Bild 1: Der Gehweg ist nicht für den Radverkehr freigegeben.
Bild 2: Über die untergeordnete Einmündung der Von-Galen-Straße ist eine Radfahrerfurt markiert.
Bild 3: Die Furtmarkierungen leiten zum regelwidrigen Gehwegradeln an.
Bild 4: Ab der Einmündung der Kolpingstraße beginnt ein ca. 80 m kurzer Geh-/ Radweg
Bild 5: An der Einmündung der Sankt-Anna-Straße endet der Geh-/ Radweg. Geradeaus fahrende Radfahrer werden durch Absperrpfosten und -Ketten behindert.
Bild 6: Hinter der Einmündung der Sankt-Anna-Straße gibt es einen reinen Gehweg. Die Furtmarkierung ist unzulässig ...
Bild 7: ... und leitet zum regelwidrigen Gehwegradeln an.
Bild 8: Die Markierungen leiten zum verkehrswidrigen und gefährlichen Geisterradeln an.
Bild 9, September 2014: Der Radweg wurde linksseitig freigegeben.
Bild 10: Nach ca. 60 m endet die Freigabe.
Bild 11, April 2016: Der Gehweg wurde als gemeinsamer Geh- und Radweg gekennzeichnet.
Bild 12, April 2016: An der Einmündung Friedhofsweg fehlt die Radwegefurt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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