Gemeldet
09.01.2012
09.01.2012
normal
- Benachteiligung
- Baulicher Zustand
- Hindernis
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Die erhabenen Bordkanten einschließlich der taktilen Elemente für Blinde wurden über die gesamte Furtbreite angelegt (Bild 2). Radfahrer müssen beim Passieren der Furt vier harte Stöße hinnehmen.
An der ca. 200 m entfernten und nicht mit einer LSA ausgestatteten Kreuzung Bielefelder Straße / Hauptstraße wurde der Übergang optimal gestaltet (Bild 3). Die Radfahrerfurt wird getrennt von der Fußgängerfurt ohne Höhenunterschied über die Fahrbahn geführt. Diese Lösung wäre ohne Mehraufwand auch an der LSA- geregelten Kreuzung möglich gewesen. Das wäre auch hinsichtlich der Signalisierung vorteilhafter gewesen. Laut den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen kann eine Radfahrfurt, die nicht direkt an eine Fußgängerfurt angrenzt, zusammen mit dem Kraftfahrzeugverkehr signalisiert werden, ggf. mit eigenen Signalgebern.
Um die Benachteiligung der Radfahrer gegenüber den Kraftfahrern abzustellen, kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
Oder alternativ:
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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