Verl, Kreuzung Sürenheider Straße / Bielefelder Straße: Benachteiligung bei der Signalisierung und Bordkanten an den Übergängen

Die mit einer Lichtsignalanlage (LSA) ausgestattete Kreuzung Sürenheider Straße mit der Bielefelder Straße wurde kürzlich neu erstellt. Die Belange des Radverkehrs sind dabei nicht ausreichend berücksichtigt worden. So müssen Radfahrer die Freigabe (Grün) auch dann immer separat anfordern, wenn der Kraftfahrzeugverkehr in gleicher Richtung schon freigegeben ist (Bild 1). Dies führt zu Akzeptanzproblemen und stellt eine unnötige Benachteiligung des Radverkehrs dar. Nach eigenen Beobachtungen mißachten hier viele Radfahrer das rote Signal.

Die erhabenen Bordkanten einschließlich der taktilen Elemente für Blinde wurden über die gesamte Furtbreite angelegt (Bild 2). Radfahrer müssen beim Passieren der Furt vier harte Stöße hinnehmen.

An der ca. 200 m entfernten und nicht mit einer LSA ausgestatteten Kreuzung Bielefelder Straße / Hauptstraße wurde der Übergang optimal gestaltet (Bild 3). Die Radfahrerfurt wird getrennt von der Fußgängerfurt ohne Höhenunterschied über die Fahrbahn geführt. Diese Lösung wäre ohne Mehraufwand auch an der LSA- geregelten Kreuzung möglich gewesen. Das wäre auch hinsichtlich der Signalisierung vorteilhafter gewesen. Laut den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen kann eine Radfahrfurt, die nicht direkt an eine Fußgängerfurt angrenzt, zusammen mit dem Kraftfahrzeugverkehr signalisiert werden, ggf. mit eigenen Signalgebern.

Um die Benachteiligung der Radfahrer gegenüber den Kraftfahrern abzustellen, kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Die Radfahrfurt von der Fußgängerfurt getrennt und näher, gemäß ERA max. 1,00 m abgesetzt an die Fahrbahn führen.
  • Entsprechende Markierungen wie z.B. Haltelinien an der LSA auf dem Rad- Gehweg anbringen.
  • Den Fahrbahnteiler verkürzen, um eine ebene Furt ohne Kanten zu ermöglichen.
  • falls nötig, eigene Signalgeber für den Radverkehr anbringen.


Oder alternativ:

  • Die Furt aufteilen und neben den Kanten eine ebene Radfahrfurt mit „0-Absenkung“ anlegen, wie es z.B. bei Kreisverkehsfurten im Rhein-Erft-Kreis (Seite 83 des verlinkten Dokuments) üblich ist.
  • Die gemeinsamen Fußgänger- und Radfahrersignale parallel mit denen für die Kraftfahrzeuge in gleicher Richtung freigeben. Die Freigabezeit sollte nicht wesentlich kürzer sein als die für die Kraftfahrzeuge.

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
09.01.2012
Gemeldet am:
09.01.2012
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benachteiligung
  • Baulicher Zustand
  • Hindernis










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