Verl, Bahnhofstraße: Linksseitige Benutzungspflicht

An der Bahnhofstraße in Verl gibt es stadtauswärts eine mehrfach durch Zeichen 241 ausgeschilderte linksseitige Benutzungspflicht zwischen der Gütersloher Straße und dem Übergang zur Straße "Am Bühlbusch" (Bilder 1 und 2). Auf der in Fahrtrichtung rechten Fahrbahnseite gibt es derzeit keine Radverkehrsanlage, wodurch Radfahrer stadtauswärts den links der Fahrbahn gelegenen Radweg benutzen müssen.

  • Laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), zu § 2, Rand-Nr. 33 ist die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung „insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.“
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. November 2010 entschieden, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht.

Nach Einschätzung des ADFC besteht an der Bahnhofstraße keine besondere Gefahrenlage. Dies wird auch darin ausgedrückt, dass der in Richtung Stadtmitte führende (dann rechts der Fahrbahn gelegene) Radweg nicht als benutzungspflichtig ausgeschildert ist. Die letzte rechtsseitige Ausschilderung befindet sich an der ebenfalls in der Mangel-Datenbank aufgeführten Straße Am Bühlbusch in Höhe der Einmündung Lessingstraße (Bild 3) und wird im weiteren Verlauf der Straßen Am Bühlbusch und Bahnhofstraße nicht mehr wiederholt.

Nach der Novelle der StVO ist eine explizite Wiederholung an Einmündungen zwar nicht mehr erforderlich, um einen Radweg als benutzungspflichtig zu kennzeichnen, jedoch darf angesichts der durchgängigen linksseitigen Ausschilderung bezweifelt werden, dass die Straßenverkehrsbehörde ebenso den rechtsseitigen Radweg weiterhin als benutzungspflichtig betrachtet.

Die linksseitige Benutzungspflicht des Radwegs ist aufzuheben, zumal es im Verlauf zahlreiche Einmündungen, u.a. durch einen Busbahnhof, gibt. Durch diese Einmündungen ist die vorgeschriebene Benutzung des Radwegs besonders gefährlich.

Im August 2012 informiert die Stadt Verl den ADFC, dass die linksseitige Benutzungspflicht in Kürze aufgehoben wird. Stattdessen wird ein Benutzungsrecht eingeräumt.

Im Oktober 2012 wurde die Benutzungspflicht aufgehoben und der Geh-/ Radweg mittels Verkehrszeichen "Radfahrer frei" (ZZ 1022-10) in Gegenrichtung freigegeben (Bild 4). Eine Freigabe entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung erscheint dem ADFC für die Bahnhofstraße aus mehreren Gründen nicht sinnvoll zu sein. Das Befahren von Radwegen entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung ist besonders gefährlich und sollte nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. An der Bahnhofstraße gibt es mehrere, teils stärker frequentierte, Einmündungen. Zudem geht der Geh-/ Radweg der Bahnhofstraße in den Geh-/ Radweg entlang der Straße Am Bühlbusch über, wo keine linsseitige Benutzung mehr zulässig sein soll. Bei der Bahnhofstraße besteht bei linksseitiger Freigabe das Problem, dass Radfahrer auch auf der Straße Am Bühlbusch ihre Fahrt auf der linken Seite fortsetzen könnten (Bild 7).

Da Radfahrer nicht mehr gezwungen werden, den Radweg auf der linken Seite zu benutzen und auf der Fahrbahn fahren dürfen, wird die Mangelmeldung auf erledigt gesetzt.

Am 17.04.2014 wurde eine Radfahrerin, die den linken Radweg benutzte, von einem Pkw angefahren. Pressemeldung der Polizei Gütersloh: Fahrradfahrerin in Verl leicht verletzt

 

 

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
22.10.2012
Gemeldet am:
09.12.2011
Gemeldet von:
Daniel Neuhaus
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
Zuständigkeit: Stadt Verl
Bild 1: Einfahrt des Busbahnhofs

Bild 1: Einfahrt des Busbahnhofs


Bild 2: Die linksseitige Benutzungspflicht wird mehrfach wiederholt

Bild 2: Die linksseitige Benutzungspflicht wird mehrfach wiederholt


Bild 3: Die letzte rechtsseitige Ausschilderung befindet sich in der Straße am Bühlbusch, der Radweg geht in den Radweg der Bahnhofstraße über.

Bild 3: Die letzte rechtsseitige Ausschilderung befindet sich in der Straße am Bühlbusch, der Radweg geht in den Radweg der Bahnhofstraße über.


Bild 4: Die linksseitige Benutzungspflicht wurde gegen ein Benutzungsrecht umgewandelt.

Bild 4: Die linksseitige Benutzungspflicht wurde gegen ein Benutzungsrecht umgewandelt.


Bild 5

Bild 5


Bild 6: Die Flächen für den Fußgängerverkehr sind abschnittweise zu schmal. Daher benutzen Fußgänger regelmäßig die Radwegflächen.

Bild 6: Die Flächen für den Fußgängerverkehr sind abschnittweise zu schmal. Daher benutzen Fußgänger regelmäßig die Radwegflächen.


Bild 7: Radfahrer setzten im weiteren Verlauf auch auf der Straße Am Bühlbusch ihre Fahrt auf der linken Seite fort.

Bild 7: Radfahrer setzten im weiteren Verlauf auch auf der Straße Am Bühlbusch ihre Fahrt auf der linken Seite fort.




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