Rietberg, Torfweg: Gehweg in beiden Richtungen benutzungspflichtig

Zwischen den Knotenpunkten Westerwieher Straße und Klosterstraße ist der Gehweg mittels Verkehrszeichen 240 StVO in beiden Fahrtrichtungen für den Radverkehr als benutzungspflichtig gekennzeichnet.

Eine durch Verkehrszeichen angeordnete Radwegbenutzungspflicht ist ein Verbot des fließenden Verkehrs (Radverkehr darf nicht die Fahrbahn benutzen) und darf laut § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung – StVO nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht.

Diese Vorraussetzung wird hier nicht erfüllt. Im Gegenteil werden hier durch die Verpflichtung, auf der linken Seite zu fahren, besondere Gefahrenlagen geschaffen. Zudem ist die Gehwegoberfläche sehr uneben. Daher müssen die Radwegbenutzungspflichten aufgehoben werden. Auf eine linksseitige Freigabe mittels alleinstehendem Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) sollte verzichtet werden.

August 2018: An dem gesamten vorgenannten Straßenabschnitt wurde in beiden Fahrtrichtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Dazu wurden Verkehrszeichen 274-30 StVO mit Zusatzzeichen "Altenheim" bzw. "Schule" aufgestellt. Da eine erhebliche, das allgemeine Risiko übersteigende Gefahrenlage im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO für Radfahrer nicht vorliegt, sind die Verkehrszeichen 240 StVO zu entfernen.

Informationen

Status:
Erfasst
Status vom:
13.04.2013
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Baulicher Zustand
Zuständigkeit: Stadt Rietberg, Straßenverkehrsbehörde
Bild 1: Aus Richtung Westerwieher Straße.

Bild 1: Aus Richtung Westerwieher Straße.


Bild 2: Es gibt viele Ein- und Ausfahrten.

Bild 2: Es gibt viele Ein- und Ausfahrten.


Bild 3: An der Einmündung Klosterstraße ...

Bild 3: An der Einmündung Klosterstraße ...


Bild 4: ... müssen Radfahrende auf die linke Seite wechseln.

Bild 4: ... müssen Radfahrende auf die linke Seite wechseln.


Bild 5

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Bild 6: Die Oberfläche ist wesentlich schlechter als die der begleitenden Fahrbahn.

Bild 6: Die Oberfläche ist wesentlich schlechter als die der begleitenden Fahrbahn.




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