Harsewinkel, Tecklenburger Weg: Benutzungspflicht und schlechte Radverkehrsführung

Der gemeinsame Fuß- und Radweg an der Tecklenburger Str. ist ab der Hausnr. 104 bis zu den Eisenbahnschienen mittels Zeichen 240 StVO als benutzungspflichtig beschildert (Bild 4). Dieser Weg ist auch in Gegenrichtung benutzungspflichtig (Bild 1,2+4). Das führt beim zweimaligen Queren der Fahrbahn aufgrund der Unübersichtlichkeit zu gefährlichen Situationen (Bild 3). Zudem wird dieser Weg auch stark von Fußgängern frequentiert.

Die durch das linksseitig aufgestellte Zeichen 240 StVO angeordnete Benutzungspflicht des gemeinsamen Fuß- und Radweges auf der anderen Straßenseite gefährdet  Radfahrer, da sie zweimal die Straße an unübersichtlicher Stelle queren müssen. (Bild 1+3).

Die vom Verordnungsgeber gestellten hohen Vorraussetzungen für die Anordnung der Benutzungspflichten sind hier nicht nachvollziehbar. Die Benutzungspflichten sollten daher aufgehoben werden. Das gilt insbesondere für die linksseitige Anordnung des Zeichens 241 StVO.


Informationen

Status:
Erfasst
Gemeldet am:
06.04.2016
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Gefahrenstelle
Bild 1: Der Rad- Gehweg ist in Gegenrichtung benutzungspflichtig, Zeichen 240

Bild 1: Der Rad- Gehweg ist in Gegenrichtung benutzungspflichtig, Zeichen 240


Bild 2: Kreuzung Tecklenburger Weg / Langer Esch

Bild 2: Kreuzung Tecklenburger Weg / Langer Esch


Bild 3: Am Radwegende muss die Straße im Kurvenbereich gequert werden

Bild 3: Am Radwegende muss die Straße im Kurvenbereich gequert werden


Bild 4: Benutzungspflichtiges Verkehrszeichen 240

Bild 4: Benutzungspflichtiges Verkehrszeichen 240




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