Gütersloh, Verler Straße / Auf´m Reck: Unklare Vorfahrtregelung

Auf der südlichen Seite der Verler Straße verläuft ein in beiden Fahrtrichtungen mit Zeichen 240 StVO beschilderter gemeinsamer Fuß- und Radweg (Bilder 1 + 2). Im Bereich Verler Straße 408 mündet ein Verbindungsweg von der Straße Auf´m Reck kommend in den Fuß- und Radweg (Bilder 3 + 4). Da es im Verlauf vorher eine Umlaufsperre gibt, wird der Verbindungsweg nur von Zweirädern und Fußgängern benutzt. An dem Knotenpunkt sind keine Verkehrszeichen zur Vorrangregelung vorhanden.

Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sollen die Vorrangverhältnisse an Knotenpunkten für die Verkehrsteilnehmer „eindeutig zu begreifen sein.“ Das ist an diesem Knotenpunkt nicht der Fall. Handelt es sich um einen straßenbegleitenden Fuß- und Radweg mit gleicher Vorrangregelung wie an der Verler Straße? Oder ist es ein selbstständiger Fuß- und Radweg mit der Regelung „Rechts vor Links“?

Unabhängig davon, wie die Vorfahrt hier geregelt werden soll, sind zur Verdeutlichung der Vorrangverhälnisse entsprechende Verkehrszeichen und / oder Markierungen nötig.

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
24.04.2012
Gemeldet am:
24.04.2012
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Verkehrszeichen
Bild 1: Der in beiden Richtungen mit Z 240 beschilderte Rad- Gehweg ...

Bild 1: Der in beiden Richtungen mit Z 240 beschilderte Rad- Gehweg ...


Bild 2: ... verläuft parallel zur Verler Straße

Bild 2: ... verläuft parallel zur Verler Straße


Bild 3: Aus Richtung Auf´m Reck kommend ...

Bild 3: Aus Richtung Auf´m Reck kommend ...


Bild 4: ... mündet hier ein Verbindungsweg. Es gibt keine Verkehrszeichen zur Vorfahrtregelung

Bild 4: ... mündet hier ein Verbindungsweg. Es gibt keine Verkehrszeichen zur Vorfahrtregelung


Bild 5: Wie sind die Vorrangverhältnisse?

Bild 5: Wie sind die Vorrangverhältnisse?




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