Erledigt
10.12.2011
17.10.2011
Thorsten Beermann
normal
- Benachteiligung
- Benutzungspflicht
- Gefahrenstelle
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
Sie sind hier: » ADFC vor Ort » KV Gütersloh » Mängel-Datenbank
Der benutzungspflichtige Radweg liegt an der Steinhagener Strasse zwischen Ummelner Strasse und Am Pfarrkamp in Isselhorst. Er zwingt Radfahrer von Steinhagen kommend von der Fahrbahn auf die linke Straßenseite. Da die Benutzugspflicht nicht aufgehoben wird, ist nicht erkennbar, wie weit die Benutzugspflicht gilt. Nach etwa hundert Metern ändert sich der Belag und der Weg nimmt einen bürgersteigähnlichen Ausbau an.
Radfahrer, die hieraus ein Ende der Benutzugspflicht interpretieren, müssen erneut die Straße queren, die anderen Radfahrer fahren aufgrund der unklaren Situation möglicherweise illegal auf dem Bürgersteig weiter ortseinwärts.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) machen das Aufstellen von Verkehrszeichen, die den Radverkehr auf einen Sonderweg im Straßenseitenraum verweist, von strengen Anforderungen abhängig. So hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. November 2010 entschieden, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht. Das Gericht hatte damit die seit 1997 gültige Rechtslage bestätigt, nach der Radfahrer im Regelfall auf die Fahrbahn gehören.
Eine besondere Gefahrenlage besteht hier für Radfahrer auf der Fahrbahn offensichtlich nicht. Zudem ist die Beschilderung nicht eindeutig. Die Radwegebenutzungspflicht ist ersatzlos zu streichen.
Die Benutzungspflicht wurde im Dezember 2011 aufgehoben. Die Mangelmeldung ist damit erledigt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.