Gemeldet
29.10.2012
29.10.2012
normal
- Gefahrenstelle
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Die hohen Anpflanzungen auf dem Eckgrundstück behindern die Sicht auf die Fahrbahn und den Geh-/ Radweg. Laut der einschlägigen Regelwerke ist es für die zu gewährleistende Anfahrsicht bei dieser Straßenkategorie erforderlich, dass die übergeordnete Straße für einen Kraftfahrer, der 3 Meter vor dem Fahrbahnrand hält, 60 - 70 Meter weit einsehbar ist.
Das ist hier nicht der Fall. Die Straßenbaubehörde sollte den Grundstückseigentümer auffordern, seine Anpflanzungen zurückzuschneiden.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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