Gütersloh, Nordhorner Straße / Birkenweg: Gefahrenstelle durch Anpflanzungen im Sichtdreieck

An der Nordhorner Straße gibt es auf einer Sraßenseite einen Geh-/ Radweg. An der Einmündung Birkenweg ist das Sichtdreieck zu klein.

Die hohen Anpflanzungen auf dem Eckgrundstück behindern die Sicht auf die Fahrbahn und den Geh-/ Radweg. Laut der einschlägigen Regelwerke ist es für die zu gewährleistende Anfahrsicht bei dieser Straßenkategorie erforderlich, dass die übergeordnete Straße für einen Kraftfahrer, der 3 Meter vor dem Fahrbahnrand hält, 60 - 70 Meter weit einsehbar ist.

Das ist hier nicht der Fall. Die Straßenbaubehörde sollte den Grundstückseigentümer auffordern, seine Anpflanzungen zurückzuschneiden.

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
29.10.2012
Gemeldet am:
29.10.2012
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Gefahrenstelle
Bild 1: Der Geh-/ Radweg ist in beiden Fahrtrichtungen freigegeben

Bild 1: Der Geh-/ Radweg ist in beiden Fahrtrichtungen freigegeben


Bild 2: Die Sicht auf Fahrbahn und Geh-/ Radweg ist unzureichend

Bild 2: Die Sicht auf Fahrbahn und Geh-/ Radweg ist unzureichend


Bild 3

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