Gütersloh, Neuenkirchener Straße: Radweg-Neubau mit schlechter Oberfläche

Die Neuenkirchener Straße wurde vor wenigen Jahren ab etwa der Einmündung Buschstraße erneuert und in dem Zuge in Fahrtrichtung Innenstadt ein neuer Radweg in Hochbordausführung angelegt. Er ist nicht benutzungspflichtig beschildert. Die Oberfläche besteht aus diagonal verlegten Betonpflastersteinen mit gefasten (abgeschrägten) Kanten.

Oberflächen aus gefasten Pflastersteinen haben einen hohen Rollwiederstand und sind unkomfortabel zu befahren.

Hinzu kommt, dass offensichtlich die Qualität des Unterbaus nicht ausreicht, um die kommunalen Reinigungsfahrzeuge zu tragen. Wie auf den Bildern zu erkennen, hat sich eine Spurrille gebildet und eine komplette Reihe der Steine ist um einige Millimeter abgesunken. In Verbindung mit der ungünstigen Verlegerichtung erzeugt das beim Fahren mit schmaler Bereifung und hohem Luftdruck starke Vibrationen.

Hätte man statt eines gepflasterten Radwegs in Hochbordauführung die Fahrbahn entsprechend breiter angelegt, asphaltiert und einen Radfahrstreifen / Schutzstreifen markiert, hätte man bei Neubau und Unterhaltung viel Geld sparen können. Außerdem hätte diese Lösung die Anforderung des Radverkehrs hinsichtlich Rollwiederstand und Komfort erfüllt.

Um eine richtlinienkonforme bauliche Qualität des Radwegs herzustellen, muss er komplett erneuert bzw. durch einen Radfahrstreifen oder Schutzstreifen ersetzt werden. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen soll die Oberflächenqualität mindestens die gleiche Qualität haben, wie die begleitende Fahrbahn. Demnach sind maschinengefertigte Asphaltdecken anderen Decken vorzuziehen.

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
17.10.2011
Gemeldet am:
17.10.2011
Gemeldet von:
Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Baulicher Zustand






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