Gütersloh, Kreisverkehr Neuenkirchener Straße / Dammstraße: Übergang zwischen freigegebenen Gehweg und Radweg / Radfahrstreifen

Der Kreisverkehr Neuenkirchener Straße/Dammstraße kann von Radfahrern wahlweise über die Fahrbahn oder über den umlaufenden, freigegebenen Gehweg passiert werden (Bild 1). Diese Lösung hat sich bewährt, viele Radfahrer benutzen hier problemlos die Fahrbahn.

Radfahrer, die den freigegebenen Gehweg nutzen und die in die Dammstraße abbiegen wollen, haben keine direkte Möglichkeit, auf den Radfahrstreifen der Dammstraße zu wechseln. Angesichts einer starken Verschwenkung vom Gehweg auf den Radweg / Radfahrstreifen (Bild 2) fahren einige Radfahrer durch den Grünstreifen, was auch an dem eingefahrenen Pättchen zu erkennen ist (Bild 3). Vereinzelt wird auf dem Gehweg weitergefahren, es gibt dort keine Bordsteinabsenkung, um das Erreichen des Radfahrstreifens zu erleichtern. Der Gehweg ist auch im weiteren Verlauf für den Radverkehr freigegeben. Er ist aber insbesondere bei gleichzeitigem Füßgängerverkehr völlig ungeeignet zum Radfahren (Bild 4).

Folgende Maßnahmen sollten hier umgesetzt werden:

  • Anlegen eines befestigten Übergangs ohne Verschwenkung oder den Bordstein des Gehwegs an einer geeigneten Stelle absenken.
  • Hinter dem Übergang bzw. hinter der Absenkung die Gehwegfreigabe durch eine geeignete Kennzeichnung beenden.

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
09.01.2012
Gemeldet am:
09.01.2012
Gemeldet von:
Heinz Felderhoff
Priorität:
niedrig
Kategorie:
  • Radverkehrsführung
  • Verkehrszeichen










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