Erledigt
02.07.2011
01.06.2011
Thorsten Beermann, Meinolf Körkemeier
normal
- Benutzungspflicht
Kreisverband Gütersloh e. V.
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An der Kampstraße in Gütersloh befinden sich beidseitig Fuß- und Radwege. Von Carl-Bertelsmann-Str. in Fahrtrichtung Verler Str. ist der rechte Fuß- und Radweg teilweise einseitig benutzungspflichtig ausgeschildert. Auf dieser Seite befinden sich Ein- und Ausfahrten eines Einkaufszentrums. Für schnelle Radfahrer ist der Radweg hier gefährlicher als die Fahrbahn.
Die Radwegebenutzungspflicht gibt es in der Kampstraße Richtung Verler Straße ab Höhe des KIA-Autohauses Richtung Verler Straße. Die Anordnung der Benutzungspflicht ist fraglich, da das Teilstück zuvor und das gegenüberliegende Teilstück nicht benutzungspflichtig ist. Zudem gibt es einige gefährliche Ausfahrten am Einkaufszentrum.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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