Gemeldet
24.04.2012
24.04.2012
Meinolf Körkemeier
niedrig
- Hindernis
- Radverkehrsführung
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Radfahrer, die auf der für den Radverkehr freigegebenen Fahrbahn der Holzstraße fahren und den Fahrradparkplatz erreichen oder verlassen wollen, müssen absteigen und das Fahrrad über die Bordsteinkante tragen. Dies stellt insbesondere für Radfahrer, die einen Anhänger mitführen, eine Behinderung dar. Zudem werden links abbiegende Radfahrer durch die fehlende Absenkung dazu angeleitet, verbotswidrig den linken Fuß- und Radweg zu benutzen (Bilder 2 - 6).
Die Ausfahrt von Fahrradparkplätzen sollte ebenso niveaugleich gestaltet werden, wie dies an den Parkplatzausfahrten für Kraftfahrzeugverkehr seit Jahrzehnten realisiert wird.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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