Gütersloh, Holzstraße II: Bordstein an der Einfahrt zum Fahrradparkplatz nicht abgesenkt

Im Eingangsbereich eines Gartencenters befindet sich ein Fahrradparkplatz (Bild 1). Der Bordstein an der Einfahrt zum Fahrradparkplatz ist nicht abgesenkt.

Radfahrer, die auf der für den Radverkehr freigegebenen Fahrbahn der Holzstraße fahren und den Fahrradparkplatz erreichen oder verlassen wollen, müssen absteigen und das Fahrrad über die Bordsteinkante tragen. Dies stellt insbesondere für Radfahrer, die einen Anhänger mitführen, eine  Behinderung dar. Zudem werden links abbiegende Radfahrer durch die fehlende Absenkung dazu angeleitet, verbotswidrig den linken Fuß- und Radweg zu benutzen (Bilder 2 - 6).

Die Ausfahrt von Fahrradparkplätzen sollte ebenso niveaugleich gestaltet werden, wie dies an den Parkplatzausfahrten für Kraftfahrzeugverkehr seit Jahrzehnten realisiert wird.

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
24.04.2012
Gemeldet am:
24.04.2012
Gemeldet von:
Meinolf Körkemeier
Priorität:
niedrig
Kategorie:
  • Hindernis
  • Radverkehrsführung
Bild 1: Der Verbindungsweg zum Parkplatz ...

Bild 1: Der Verbindungsweg zum Parkplatz ...


Bild 2: ... wird von vielen Radfahrern benutzt

Bild 2: ... wird von vielen Radfahrern benutzt


Bild 3: Der Bordstein ist nicht abgesenkt

Bild 3: Der Bordstein ist nicht abgesenkt


Bild 4: Links abbiegende Radfahrer ...

Bild 4: Links abbiegende Radfahrer ...


Bild 5: ... werden dazu angeleitet, ...

Bild 5: ... werden dazu angeleitet, ...


Bild 6: ... verbotswidrig auf der falschen Seite zu fahren

Bild 6: ... verbotswidrig auf der falschen Seite zu fahren




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