Gemeldet
17.10.2011
17.10.2011
Günter Osthus
normal
- Baulicher Zustand
- Benutzungspflicht
- Breite
- Hindernis
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Durch die folgenden Eigenschaften erfüllen diese Radverkehrsanlagen nicht die Anforderungen des modernen Radverkehrs:
Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen soll dem Radverkehr in Bezug auf Linienführung, Oberfläche u.s.w. grundsätzlich die gleiche Qualität geboten werden, wie sie für Fahrbahnen üblich ist.
Die begleitende Fahrbahn bietet fast durchgehend eine sehr gute Oberfläche, eine gerade Linienführung, keine Höhenunterschiede und ab etwa der Ortsausgangstafel auf beiden Straßenseiten sehr gut befahrbare Mehrzweckstreifen.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) machen das Aufstellen von Verkehrszeichen, die den Radverkehr auf einen Sonderweg im Straßenseitenraum verweist, von strengen Anforderungen abhängig. So hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. November 2010 entschieden, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht. Das Gericht hatte damit die seit 1997 gültige Rechtslage bestätigt, nach der Radfahrer im Regelfall auf die Fahrbahn gehören.
Eine besondere Gefahrenlage ist hier für Radfahrer auf der Fahrbahn bzw. dem Mehrzweckstreifen nicht erkennbar. Die Radwegebenutzungspflichten sollten durch Benutzungsrechte ersetzt werden.
Langfristig sollte der Abschnitt zwischen den Einmündungen Putzhagen und im Füchtei in einer den Richtlinien entsprechenden Qualität erneuert werden. Um zu verhindern, dass die Oberfläche nach wenigen Jahren wieder durch Baumwurzeln aufgebrochen wird, sollte der Unterbau in einer ausreichenden Stärke ausgeführt werden.
Bild 1: In Fahrtrichtung Herzebrock
Bild 2
Bild 3
Bild 4: In Fahrtrichtung Gütersloh
Bild 5: In einem Abschnitt gibt es viele Wurzelaufbrüche
Bild 6: Die Aufbrüche wurden z.T. nur abgefräst ...
Bild 7: ... oder notdürftig geflickt
Bild 8: Vor der Kreuzung mit dem Westring ist der Gehweg für Radfahrer benutzungspflichtig
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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