Gütersloh, Friedrichsdorfer Straße: Schlechtes Radwegende

An der Friedrichsdorfer Straße gibt es in Fahrtrichtung Isselhorster Straße einen für den Radverkehr nicht benutzungspflichtigen getrennten Fuß- und Radweg (Bilder 1 - 5). Dieser endet unvermittelt gegenüber der Einmündung Isselhorster Straße an der Einfahrt zum Bahnhof (Bild 5).

Die andere Farbgebung der sonst gleichen Pflastersteine hinter der Einfahrt fällt kaum auf. An dieser Stelle beginnt auf der anderen Straßenseite die mittels Zeichen 240 StVO angeordnete Benutzungspflicht des linken Rad- Gehweges an der Isselhorster Straße (Bilder 3, 6, 8,). (*)

Da ortsunkundige Radfahrer das Radwegende nicht rechtzeitig erkennen können, fahren sie an der Querungshilfe (Fußgängerüberweg, Bild 3) vorbei und finden sich 25 m weiter plötzlich auf dem Gehweg wieder. Auch hier erkennen die Radfahrer das Radwegende nicht, da sie üblicherweise nicht permanent die Farbe der Radwegoberfläche analysieren. An der unübersichtlichsten Stelle dieses Abschnittes müssen die Radfahrer die Fahrbahn überqueren.

Vorwegweiser, gesehen in Rheda-WiedenbrückRadfahrer sollten frühzeitig auf das Radwegende hingewiesen werden. Dazu könnte z.B. ein Vorwegweiser, wie wir ihn in Rheda-Wiedenbrück gesehen haben, vor der Einmündung Denkmalsweg aufgestellt werden (Bild 1). Zur Verdeutlichung könnten vor der Querungshilfe (Bild 3) Richtungspfeile auf den Radweg markiert werden.

Radfahrer können dann abhängig von der Verkehrslage schon vor der Bushaltestelle auf die Fahrbahn wechseln und sich entsprechend einordnen oder die Querungshilfe benutzen. Der linke Radweg sollte schon an der Querungshilfe vor der Einmündung Isselhorster Straße mittels Zeichen 1022-10 StVO (Radfahrer frei) freigegeben werden (Bild 8).

(*) Im August 2012 wurden die Benutzungspflichten an der Isselhorster Straße aufgehoben und zur linksseitigen Freigabe Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei) aufgestellt.

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
03.02.2012
Gemeldet am:
03.02.2012
Gemeldet von:
Heinz Felderhoff
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Verkehrszeichen
  • Radverkehrsführung
  • Gefahrenstelle
Bild 1: Schon hier sollte auf das Radwegende hingewiesen werden

Bild 1: Schon hier sollte auf das Radwegende hingewiesen werden


Bild 2: Für Fahrer von hohen Lkw gibt es einen Vorwegweiser

Bild 2: Für Fahrer von hohen Lkw gibt es einen Vorwegweiser


Bild 3: Ortsunkundige Radfahrer fahren weiter auf dem Radweg

Bild 3: Ortsunkundige Radfahrer fahren weiter auf dem Radweg


Bild 4: Hinter der Einmündung beginnt die Benutzungspflicht des linken Radweges

Bild 4: Hinter der Einmündung beginnt die Benutzungspflicht des linken Radweges


Bild 5: Der Radweg endet unerwartet an der Einfahrt zum Bahnhof

Bild 5: Der Radweg endet unerwartet an der Einfahrt zum Bahnhof


Bild 6: Ortsunkundige fahren auf dem Gehweg weiter durch die Kurve an dem linksseitigen Z 240 vorbei ...

Bild 6: Ortsunkundige fahren auf dem Gehweg weiter durch die Kurve an dem linksseitigen Z 240 vorbei ...


Bild 7: ... und stehen vor dem Ende des Gehweges

Bild 7: ... und stehen vor dem Ende des Gehweges


Bild 8: Der linke Radweg sollte schon vor der Einmündung freigegeben werden

Bild 8: Der linke Radweg sollte schon vor der Einmündung freigegeben werden




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