Gemeldet
24.04.2012
24.04.2012
Michael Häußler
normal
- Verkehrszeichen
- Gefahrenstelle
Kreisverband Gütersloh e. V.
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An der Carl-Bertelsmann-Straße steht im Verlauf vor der Einmündung des Verbindungsweges an der Kreuzung mit dem Stadtring ein Zeichen 206 (STOP). Im weiteren Verlauf steht ca. 100 m hinter der Einmündung des Verbindungsweges an der Einmündung Bockschatzweg ein Zeichen 306 (Vorfahrtstraße, Bild 5).
Die Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern auf dem Rad- und Gehweg der Carl-Bertelsmann-Straße und dem Verbindungsweg sind sehr stark eingeschränkt. Zudem ist die Vorfahrtregelung an diesem Knotenpunkt unklar. Unabhängig davon, wie die Vorfahrt hier geregelt werden soll, sind zur Verdeutlichung der Vorfahrtregelung entsprechende Verkehrszeichen und / oder Markierungen nötig. Zudem sollte die zuständige Straßenverkehrsbehörde im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht veranlassen, dass ein ausreichend großes Sichtdreieck geschaffen wird.
Bild 1: Die Einmündung Lobbenfeld in die Carl-Bertelsmann-Straße. Es gibt keine Verkehrszeichen zur Vorfahrtregelung
Bild 2: Es gibt kein Sichtdreieck
Bild 3: Auch wenn das Vorderrad schon auf dem Rad- Gehweg steht, ist die Sicht unzureichend
Bild 4: Nach rechts ist die Sicht ausreichend
Bild 5: Von der Carl-Bertelsmann-Straße aus ist der Verbindungsweg nicht einsehbar. Verkehrszeichen zur Vorfahrtregelung gibt es nicht. Im Verlauf vorher steht am Stadtring ein Zeichen 206 (STOP). Im weiteren Verlauf steht am Bockschatzweg ein Zeichen 306 (Vorfahrtstraße)
Bild 6: Blickrichtung von der Carl-Bertelsmann-Straße in das Lobbenfeld
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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