Gütersloh, Carl-Bertelsmann-Straße / Lobbenfeld: Gefahrenstelle durch fehlendes Sichtdreieck und unklare Vorfahrtregelung

Der Verbindungsweg zwischen dem Lobbenfeld und der Carl-Bertelsmann-Straße kann von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden (Bild 1). Bedingt durch die Anpflanzungen auf einem Eckgrundstück gibt es auf einer Seite kein Sichtdreieck. Zudem sind an dem Knotenpunkt keine Verkehrszeichen oder Markierungen zur Vorfahrtregelung vorhanden.

An der Carl-Bertelsmann-Straße steht im Verlauf vor der Einmündung des Verbindungsweges an der Kreuzung mit dem Stadtring ein Zeichen 206 (STOP). Im weiteren Verlauf steht ca. 100 m hinter der Einmündung des Verbindungsweges an der Einmündung Bockschatzweg ein Zeichen 306 (Vorfahrtstraße, Bild 5).

Die Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern auf dem Rad- und Gehweg der Carl-Bertelsmann-Straße und dem Verbindungsweg sind sehr stark eingeschränkt. Zudem ist die Vorfahrtregelung an diesem Knotenpunkt unklar. Unabhängig davon, wie die Vorfahrt hier geregelt werden soll, sind zur Verdeutlichung der Vorfahrtregelung entsprechende Verkehrszeichen und / oder Markierungen nötig. Zudem sollte die zuständige Straßenverkehrsbehörde im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht veranlassen, dass ein ausreichend großes Sichtdreieck geschaffen wird.

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
24.04.2012
Gemeldet am:
24.04.2012
Gemeldet von:
Michael Häußler
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Verkehrszeichen
  • Gefahrenstelle
Zuständigkeit: Stadt Gütersloh
Bild 1: Die Einmündung Lobbenfeld in die Carl-Bertelsmann-Straße. Es gibt keine Verkehrszeichen zur Vorfahrtregelung

Bild 1: Die Einmündung Lobbenfeld in die Carl-Bertelsmann-Straße. Es gibt keine Verkehrszeichen zur Vorfahrtregelung


Bild 2: Es gibt kein Sichtdreieck

Bild 2: Es gibt kein Sichtdreieck


Bild 3: Auch wenn das Vorderrad schon auf dem Rad- Gehweg steht, ist die Sicht unzureichend

Bild 3: Auch wenn das Vorderrad schon auf dem Rad- Gehweg steht, ist die Sicht unzureichend


Bild 4: Nach rechts ist die Sicht ausreichend

Bild 4: Nach rechts ist die Sicht ausreichend


Bild 5: Von der Carl-Bertelsmann-Straße aus ist der Verbindungsweg nicht einsehbar. Verkehrszeichen zur Vorfahrtregelung gibt es nicht. Im Verlauf vorher steht am Stadtring ein Zeichen 206 (STOP). Im weiteren Verlauf steht am Bockschatzweg ein Zeichen 306 (Vorfahrtstraße)

Bild 5: Von der Carl-Bertelsmann-Straße aus ist der Verbindungsweg nicht einsehbar. Verkehrszeichen zur Vorfahrtregelung gibt es nicht. Im Verlauf vorher steht am Stadtring ein Zeichen 206 (STOP). Im weiteren Verlauf steht am Bockschatzweg ein Zeichen 306 (Vorfahrtstraße)


Bild 6: Blickrichtung von der Carl-Bertelsmann-Straße in das Lobbenfeld

Bild 6: Blickrichtung von der Carl-Bertelsmann-Straße in das Lobbenfeld




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