Gütersloh, Carl-Bertelsmann-Straße / Eimerheide: Verbindungsweg zu schmal, Sichtbehinderung und fehlendes Verkehrszeichen

Zwischen der Eimerheide und der Carl-Bertelsmann-Straße gibt es einen selbstständigen Rad- und Gehweg (Bilder 1 + 2). Der Abschnitt vor der Einmündung in die Carl-Bertelsmann-Straße ist mit nur 1,20 m zu schmal (Bilder 2 + 3).

Um den Rad- Gehweg aus Richtung Avenwedde oder der Carl-Miele-Straße zu erreichen, wechseln fast alle Radfahrer an der Ampel auf die andere Straßenseite und fahren ein kurzes Stück auf dem linken Rad- Gehweg der Carl-Bertelmann-Straße (Bilder 4 - 6). Das Sichtdreieck ist durch die hohen Anpflanzungen auf dieser Seite zu klein (Bilder 5 - 9). Zudem ist für Radfahrer, die aus dem Verbindungsweg in den straßenbegleitenden Rad- und Gehweg an der mittels Zeichen 306 StVO bevorrechtigten Carl-Bertelsmann-Straße einbiegen nicht erkennbar, dass sie die Vorfahrt gewähren müssen.

Aus den vorgenannten Gründen kommt es regelmäßig zu Konfliktsituationen. Der selbstständige Rad- und Gehweg sollte auf ca. 2,50 m verbreitert werden. Die Straßenverkehrsbehörde sollte im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht veranlassen, dass ein ausreichend großes Sichtdreieck geschaffen wird. Zudem sollte das laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) / Zu § 42 / Zu den Zeichen 306 und 307 Vorfahrtstraße und Ende der Vorfahrtstraße / Rand-Nr. 3 erforderliche Zeichen 205 StVO (Vorfahrt gewähren) angebracht werden.

Ergänzung Mai 2013: Der selbstständige Rad- und Gehweg mündet über einen abgesenkten Bordstein in die Fahrbahn der Carl-Bertelsmann-Straße (Bild 1). Radfahrer, die über den abgesenkten Bordstein in die Fahrbahn der Carl-Bertelsmann-Straße abbiegen wollen, haben dabei § 10 StVO (Einfahren und Anfahren) zu beachten:

"Wer (...) über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren (...) will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (...)".

Für Radfahrer, die von dem selbstständigen Rad- und Gehweg in den straßenbegleitenden Radweg der Carl-Bertelsmann-Straße abbiegen wollen, ist § 10 StVO nicht einschlägig.

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
26.05.2013
Gemeldet am:
29.10.2012
Gemeldet von:
Michael Mühlenhort
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Breite
  • Verkehrszeichen
Bild 1: Der selbstständige Rad- und Gehweg mündet in die Carl-Bertelsmann-Straße ...

Bild 1: Der selbstständige Rad- und Gehweg mündet in die Carl-Bertelsmann-Straße ...


Bild 2: ... und ist vor der Einmündung nur 1,20 m schmal

Bild 2: ... und ist vor der Einmündung nur 1,20 m schmal


Bild 3: Es gibt keine Verkehrszeichen zur Vorrangregelung

Bild 3: Es gibt keine Verkehrszeichen zur Vorrangregelung


Bild 4: Um den Rad- Gehweg aus Richtung Avenwedde / Carl-Miele-Str. zu erreichen, wechseln Radfahrer an der Ampel die Seite ...

Bild 4: Um den Rad- Gehweg aus Richtung Avenwedde / Carl-Miele-Str. zu erreichen, wechseln Radfahrer an der Ampel die Seite ...


Bild 5: ... und fahren ein kurzes Stück auf dem linken Rad- Gehweg der Carl-Bertelmann-Straße

Bild 5: ... und fahren ein kurzes Stück auf dem linken Rad- Gehweg der Carl-Bertelmann-Straße


Bild 6

Bild 6


Bild 7: Das Sichtdreieck ist zu klein

Bild 7: Das Sichtdreieck ist zu klein


Bild 8: Hohe Anpflanzungen ...

Bild 8: Hohe Anpflanzungen ...


Bild 9: ... behindern die Sicht der Fußgänger und Radfahrer

Bild 9: ... behindern die Sicht der Fußgänger und Radfahrer


Bild 10: Nach links ist die Sicht ausreichend

Bild 10: Nach links ist die Sicht ausreichend




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