Gütersloh, Berliner Straße: Drängelgitter an Tankstelle

An der Berliner Straße befindet sich in Höhe von Hausnummer 228 an einer Tankstelle ein Drängelgitter (Umlaufsperre) auf dem benutzungspflichtigen Radweg.

Das Drängelgitter befindet sich in Fahrtrichtung nach der Tankstelle. Es soll offensichtlich dafür sorgen, dass Radfahrer, die entgegen der freigegebenen Fahrtrichtung den Radweg benutzen, sich nicht mit hohem Tempo der schwer einsehbaren Ausfahrt der Tankstelle nähern können und somit die Kollisionsgefahr verringern.

Allerdings führt die Überlapppung der beiden Gitter dazu, dass Radfahrer, die auf dem durch Zeichen 241 als benutzungspflichtig gekennzeichneten Radweg in Fahrtrichtung unterwegs sind, entweder absteigen müssen oder (illegal) einen Schwenker über den Standstreifen der Fahrbahn vornehmen müssen. Dies stellt eine unzumutbare Behinderung des Radverkehrs dar. Eine Überlappung bei Umlaufsperren ist gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen nicht zulässig (ERA 2010).

Nach Meinung des ADFC sollte hier anderweitig, z.B. durch deutliche Warnzeichen, vor der Kollisionsgefahr gewarnt werden und linksseitig fahrende Radfahrer z.B. über deutliche Richtungspfeile und Kollisionswarnschilder auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden. Evtl. ist es möglich, den Bereich des Drängelgitters oder des gesamten Tankstellenbereichs zusätzlich mit einem über den Bereich des Standstreifen geführten Radfahrstreifen in Fahrtrichtung zu umgehen.

Generell wäre es konsistent, auf eine linksseitige Benuzungspflicht zu verzichten, damit nicht widerrechtlich Radwege entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzt werden. Derzeit ist die Ausweisung von Benutzungspflichten höchst inkonsistent, die Fehlverhalten provoziert (Bild 4).

Der auf der rot gepflasterten Fläche stehende Teil der Umlaufsperre wurde im Januar 2012 entfernt. Dies behebt das Problem, dass Radfahrer an der Umlaufsperre bislang absteigen mussten. Aus diesem Grund wurde die Mangelmeldung auf die Priorität Niedrig heruntergestuft. Zudem wurde an der Ausfahrt der Tankstelle eine Haltelinie markiert (Bild 5).

Folgende Maßnahmen sind zur weiteren Absicherung der Einmündung denkbar:

  • In den noch bestehenden Teil des Drängelgitters könnte das in Bielefeld gebräuchliche Schild „Sie fahren falsch“ in Fahrtrichtung Innenstadt aufgehängt werden.

    Das Schild „Sie fahren falsch“ ist zwar kein offiziell in der StVO vorgesehenes Verkehrszeichen, weist die Radfahrer aber sehr deutlich auf ihr Fehlverhalten und die drohende Kollisionsgefahr hin.
  • Zwischen Einmündung der Tankstellenausfahrt und der Einmündung Sandbrink sollten stadtauswärts führende Richtungspfeile auf den Radweg markiert werden.

Um das Problem zu beheben, dass Fußgänger momentan auf den Radweg ausweichen müssen, um das Drängelgitter zu passieren, sollte langfristig die weiter oben geschilderte Umfahrung über einen Radfahrstreifen realisiert werden. Ggfs. kann auch eine durchlässigere Version der Umlaufsperre installiert werden, die Fußgänger problemlos passieren können (z.B. auf dem Gehwegteil zweimal versetzt den links im Bild stehenden Pfosten).

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
07.01.2012
Gemeldet am:
15.09.2011
Gemeldet von:
Daniel Neuhaus
Priorität:
niedrig
Kategorie:
  • Hindernis
  • Benachteiligung
Bild 1: Überlappendes Gitter

Bild 1: Überlappendes Gitter


Bild 2: PKW warten auf dem Radweg

Bild 2: PKW warten auf dem Radweg


Bild 3

Bild 3


Bild 4: Umlaufsperren provozieren Fehlverhalten

Bild 4: Umlaufsperren provozieren Fehlverhalten


Bild 5: Ein erster Schritt ist erfolgt, ein Teil der Umlaufsperre wurde im Januar 2011 entfernt.

Bild 5: Ein erster Schritt ist erfolgt, ein Teil der Umlaufsperre wurde im Januar 2011 entfernt.




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