Verl, Westring II: Zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Kreuzung mit dem Westfalenweg

Am Westring ist an dem 260 m langen Abschnitt ab der Kreuzung Gütersloher Straße bis zur Einmündung Westfalenweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit mittels Verkehrszeichen 274 StVO auf 50 km/h begrenzt. Hinter der Einmündung Westfalenweg ist eine Geschwindigkeit von 70 km/h zulässig (Bilder 1 + 2). An der Einmündung Westfalenweg überqueren viele Radfahrer z.B. auf dem Weg von und zur Schule den Westring. Die nördliche Einmündung zum Westfalenweg ist nur für Fußgänger, Fahrräder und Mofas geöffnet.

Nach eigenen Beobachtungen beschleunigen einige Kraftfahrer aus Richtung Gütersloher Straße kommend schon vor der Einmündung Westfalenweg ihre Fahrzeuge auf über 50 km/h. Kinder können die Geschwindigkeiten von sich nähernden Kfz oft nicht richtig einschätzen. Zudem sind die Sichtbeziehungen der Kraftfahrer mit Radfahrern und Fußgängern, die an der Kreuzung den Westring überqueren wollen durch die Verschwenkungen des Westrings, eine Kuppe in Höhe der Bahngleise und die am Straßenand stehenden Bahnanlagen eingeschränkt.

In Gegenrichtung ist ab dem Kreisverkehr mit der Österwieher Straße bis kurz vor der Einmündung Westfalenweg eine Geschwindigkeit von 70 km/h zulässig (Bilder 3 + 4). Nach eigenen Beobachtungen fahren auch aus Richtung Österwieher Straße kommende Kraftfahrer oft mit mehr als die zulässigen 50 km/h an der Einmündung Westfalenweg vorbei.

Um die Unfallgefahren zu verringern, sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Aus Richtung Gütersloher Straße kommend das direkt hinter der Einmündung Westfalenweg stehende Verkehrszeichen 274 StVO (70 km/h) um mindestens 100 Meter in Richtung Österwieher Straße versetzen (Bilder 1 + 2). Da die Enfernung zwischen der Einmündung Westfalenweg und dem Kreisverkehr mit der Teutoburger Straße nur 200 Meter beträgt, könnte das Verkehrszeichen 274 StVO (70 km/h) auch ersatzlos entfernt oder durch ein Verkehrszeichen 274 StVO (50 km/h) ersetzt werden.
  • Aus Richtung Österwieher Straße kommend das direkt hinter dem Kreisverkehr mit der Teutoburger Straße stehende Verkehrszeichen 274 StVO (70 km/h) (Bild 3) durch ein Verkehrszeichen 274 StVO (50 km/h) ersetzen oder das kurz vor der Einmündung Westfalenweg stehende Verkehrszeichen 274 StVO (50 km/h) (Bild 4) entsprechend zurück versetzen.
  • Evtl. Aufstellen von Speeddisplays

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
09.12.2011
Gemeldet am:
09.12.2011
Gemeldet von:
Gerlind und Andreas Schiermeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Gefahrenstelle
  • Verkehrszeichen










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