Verl, Westfalenweg / Westring: Behinderung durch fehlenden Übergang

Für Radfahrer, die den Westfalenweg in Richtung stadteinwärts befahren, gibt es an der Kreuzung mit dem Westring keine legale Möglichkeit, ohne das Fahrrad schieben zu müssen den Westring zu überqueren um auf dem Westfalenweg weiter in Richtung Stadteinwärts zu fahren oder den auf der anderen Seite des Westrings verlaufenden Rad- Gehweg zu erreichen. Sie müssen vor der Kreuzung absteigen, auf die andere Straßenseite wechseln, das Fahrrad über den dort linksseitig beginnenden kurzen Rad- Gehweg schieben um den Westring über die Querungshilfe zu überqueren (Bilder 1 + 2).

Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sollen Knotenpunkte "zügig und sicher befahrbar sein (Vermeidung enger Radien, hoher Borde, abrupter Verschwenkungen)" und die Radverkehrsführung in Knotenpunkten soll "für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig zu begreifen sein."

Diese Kriterien werden hier nicht ansatzweise erfüllt. Nach eigenen Beobachtungen wechseln die meisten Radfahrer schon weit vor der Kreuzung verbotswidrig auf den linken Seitenstreifen des Westfalenwegs (Bilder 3, 6, 7, 8, 9), um anschließend auf dem in Gegenrichtung nicht freigegebenen linken Rad- Gehweg fahrend die Querungshilfe zu benutzen. Die an dem Rad- Gehweg des Westrings aufgestellten Verkehrszeichen 240 StVO verbieten die Benutzung der Fahrbahn des Westrings. Daher ist es leider auch nicht legal, von der Fahrbahn des Westfalenwegs nach links auf den Westring abzubiegen um danach auf den Rad- Gehweg des Westrings zu fahren.

Um Radfahrern eine praktikabele Möglichkeit zu bieten, den Westring in Fahrtrichtung stadteinwärts zu überqueren, sollte ein zusätzlicher asphaltierter Übergang im rechten Bereich von Bild 4 angelegt werden. Radfahrer könnten dann von der Fahrbahn des Westfalenwegs aus den Westring überqueren und direkt auf den Rad- Gehweg auffahren. Um Radfahrer nicht zu verleiten, auf die linke Seite des Westfalenwegs zu wechseln, sollte die Markierung des Seitenstreifens (Bild 5) einschließlich der darauf markierten Piktogramme entfernt werden. Vor der Kreuzung könnte eine kurze Leitlinie (Verkehrszeichen 340 StVO) in der Form, wie sie für Schutzstreifen verwendet wird, markiert werden (Bild 2). Zur Verdeutlichung der Fahrtrichtung sollten Richtungspfeile markiert werden. Unsichere und besonders schutzbedürftige Radfahrer könnten weiterhin ihr Fahrrad über den linken Rad- Gehweg schieben und die Querungshilfe benutzen.

Um die Sicherheit weiter zu verbessern, sollten zudem die in der Meldung Verl, Westring II vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Radfahrer, die auf der falschen Seite fahren, begeben sich in erhöhte Unfallgefahr. Zudem könnten Versicherungen nach Unfällen Leistungsansprüche der Radfahrer (wie z. B. Schmerzensgeld und Rente) kürzen oder verweigern.

Diese Meldung wurde im März 2012 überarbeitet und mit weiteren Bildern ergänzt.

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
14.03.2012
Gemeldet am:
09.12.2011
Gemeldet von:
Gerlind und Andreas Schiermeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Hindernis
Zuständigkeit: Stadt Verl
Bild 1: Wie kommt man auf die andere Seite?

Bild 1: Wie kommt man auf die andere Seite?


Bild 2: Auf der linken Seite darf nicht gefahren werden

Bild 2: Auf der linken Seite darf nicht gefahren werden


Bild 3: Die Anleitung zum Geisterfahren funktioniert

Bild 3: Die Anleitung zum Geisterfahren funktioniert


Bild 4: Gegenüber auf der rechten Seite fehlt ein Übergang

Bild 4: Gegenüber auf der rechten Seite fehlt ein Übergang


Bild 5: Die Streifenmarkierung ist überflüssig

Bild 5: Die Streifenmarkierung ist überflüssig


Bild 6: Auch die Schüler fahren hier verbotswidrig auf der linken Straßenseite...

Bild 6: Auch die Schüler fahren hier verbotswidrig auf der linken Straßenseite...


Bild 7: ... um den Übergang zu erreichen

Bild 7: ... um den Übergang zu erreichen


Bild 8: Sollte es zu einem Unfall kommen, ...

Bild 8: Sollte es zu einem Unfall kommen, ...


Bild 9: ... könnte die Versicherung Leistungsansprüche des Falschfahrers kürzen oder verweigern

Bild 9: ... könnte die Versicherung Leistungsansprüche des Falschfahrers kürzen oder verweigern




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