Verl, Sankt-Anna-Straße: Irreführende Piktogramme

An der Sankt-Anna-Straße gibt es auf beiden Straßenseiten unbeschilderte, nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen. Der in Fahrtrichtung "Zum Meierhof" rechte Radweg endet an der Sporthalle (Bild 1). In Fahrtrichtung Gütersloher Straße ist dieser, dann linke Radweg, nicht freigegeben.

Eine Beschilderung, die laut § 2 Abs. 4 Satz 4 StVO für eine linksseitige Freigabe erforderlich wäre, ist nicht vorhanden:
„Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ (Anm.: Zeichen 1022-10) allein angezeigt ist.“

Die vorhandenen Piktogramme suggerieren, dass der Radweg angeblich in beiden Richtungen benutzt werden darf (Bild 3). Markierungen allein geben den Radweg nicht in Gegenrichtung frei.

Die Piktogramme sollten enfernt werden bzw. so angeordnet werden, dass sie nicht zum geisterfahren animieren. Außerdem sollten die Piktogramme durch Richtungspfeile ergänzt werden.

Im September 2012 wurden die falsch herum angebrachten Piktogramme durch Pfeile in Fahrtrichtung Zum Meierhof ergänzt (Bild 8).

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
19.09.2012
Gemeldet am:
09.12.2011
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Markierung
Bild 1

Bild 1


Bild 2

Bild 2


Bild 3: Das Fahrrad-Sinnbild wurde falsch herum angebracht

Bild 3: Das Fahrrad-Sinnbild wurde falsch herum angebracht


Bild 4

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Bild 5: Nach Schulschluss ist der Rad- Gehweg in Fahrtrichtung rechts nicht benutzbar

Bild 5: Nach Schulschluss ist der Rad- Gehweg in Fahrtrichtung rechts nicht benutzbar


Bild 6

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Bild 7

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Bild 8: Die Piktogramme wurden durch Pfeile in Fahrtrichtung Zum Meierhof ergänzt.

Bild 8: Die Piktogramme wurden durch Pfeile in Fahrtrichtung Zum Meierhof ergänzt.




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