Erledigt
16.05.2016
normal
- Benutzungspflicht
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
Sie sind hier: » ADFC vor Ort » KV Gütersloh » Mängel-Datenbank
Im Verlauf vorher ist der linke gemeinsame Geh-/Radweg nicht für den Radverkehr freigegeben. In Fahrtrichtung Stadauswärts müssen Rad fahrende 170 m vor dem Kreisverkehr auf die linke Straßenseite wechseln (Bild 2). An dem rechten getrennten Geh-/Radweg ist kein Verkehrszeichen 240 / 241 angeordnet. Ab der Einmündung der Eichendorffstraße ist Radfahren auch auf dem rechten Geh-/Radweg unzulässig (Bild 3).
Laut § 39 Absatz 2 Satz 1 StVO gehen Regelungen durch Verkehrszeichen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Daher ist hier § 2 Absatz 4 Satz 3 StVO, wonach rechte unbeschilderte Radwege benutzt werden dürfen, nicht einschlägig.
Eine durch Verkehrszeichen angeordnete Radwegbenutzungspflicht ist ein Verbot des fließenden Verkehrs (Radverkehr darf nicht die Fahrbahn benutzen) und darf laut § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung – StVO nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht.
Diese Voraussetzung wird hier nicht erfüllt. Im Gegenteil, durch die Verpflichtung auf der linken Seite zu fahren werden besondere Gefahrenlagen geschaffen. Daher muss die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben werden.
Mai 2016: Die Benutzungspflicht wurde gegen eine linksseitige Freigabe ausgewechselt (Bild 5). Radfahrer dürfen nun bis zum Kreisverkehr wählen, ob sie den linken Radweg, den rechten Radweg oder die Fahrbahn benutzen wollen.
Bild 1: Ab der Einmündung Eichendorffstraße muß der linke Geh-/Radweg benutzt werden.
Bild 2: Rad fahrende müssen kurz vor dem Kreisverkehr auf die linke Straßenseite wechseln.
Bild 3: Der rechte Geh-/Radweg ist nicht beschildert. Das Fahren auf dem rechten Geh-/Radweg ist ab hier unzulässig.
Bild 4: Am Kreisverkehr müssen Rad fahrende erneut die Fahrbahn überqueren.
Bild 5: Im Frühjahr 2016 wurde das Zeichen 240 gegen ein allein stehendes Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) ausgewechselt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.