Gemeldet
09.12.2011
09.12.2011
normal
- Benachteiligung
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Dies kann zu Akzeptanzproblemen führen und stellt eine unnötige Benachteiligung des Radverkehrs dar. Der Fußgänger- und Radverkehr sollten zusammen mit dem Kraftverkehr in gleicher Richtung freigegeben werden. Insbesondere bei der Überquerung des schmalen Schmiedestrangs (Bild 2) sollte die Freigabezeit nicht wesentlich kürzer sein, als für den Kraftverkehr.
Die erhabenen Bordkanten einschließlich der taktilen Elemente für Blinde wurden über die Furtbreite hinausgehend angelegt (Bilder 2 + 3). Die Übergänge können von Radfahrern nicht stoßfrei passiert werden. Daher sollten die Kanten verkürzt und daneben Radwegefurten mit Nullabsenkung angelegt werden (siehe Seite 27 der Präsentation „Sichere Führung der Radfahrer an Knotenpunkten“).
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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