In Bearbeitung
31.03.2013
05.05.2012
normal
- Benutzungspflicht
- Radverkehrsführung
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Die Zufahrt ist weit abgesetzt und wird regelmäßig von wartenden Kraftfahrzeugen blockiert (Bild 3). Die Sicht der Kraftfahrer wird durch Anpflanzungen behindert (Bild 4). Kraftfahrer müssen sich mit ihrem Fahrzeug vor die Zufahrt des Rad- und Gehweges stellen, um ausreichend sehen zu können (Bild 5).
Der Anfang bzw. das Ende des in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtigen Rad- Gehweges sollte verlegt werden. Evtl. kommt dafür der Bereich um die Einmündung Fröhlingweg in Betracht. Der Rad- und Gehweg ist hier nur wenig von der Fahrbahn abgesetzt. Zudem ist dieser Bereich sehr übersichtlich und es sind Querungshilfen vorhanden (Bilder 6 + 7). Zudem sollten die Anpflanzungen zurückgeschnitten werden, um ein Sichtdreieck zu schaffen.
Anfang 2013 wurden die Anpflanzungen zurückgeschnitten (Bild 8.
Bild 1: Der benutzungspflichtige Rad- Gehweg ...
Bild 2: ... und das Ende des linksseitigen Rad- Gehweges
Bild 3: ... wird regelmäßig von wartenden Kfz versperrt
Bild 4: Die Sicht wird durch Anpflanzungen behindert
Bild 5: Erst wenn Kraftfahrer die Zufahrt des Rad- und Gehweges komplett blockieren, ist die Sicht ausreichend
Bild 6: Der Bereich um die Einmündung Fröhlingweg ...
Bild 7: ... ist übersichtlicher und die Zufahrt wäre hier nicht so stark verschwenkt
Bild 8: Anfang 2013 wurden die Anpflanzungen zurückgeschnitten.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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