Verl-Kaunitz, Paderborner Straße: Falsche Beschilderung

Der nicht benutzungspflichtige Rad- Gehweg an der Paderborner Straße in Verl-Kaunitz in Fahrtrichtung Paderborn beginnt an der Marienstraße und endet an der Einmündung "Zum Sennebach" (Ortsausgang, Bild 1). Vermutlich war es die Absicht der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, den Radverkehr im weiteren Verlauf auf dem linken Rad- Gehweg weiterzuführen. Es ist zwar eine Querungshilfe vorhanden, aber die laut StVO für die Freigabe des linken Rad- Gehwegs entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung erforderliche Beschilderung fehlt (Bilder 1 + 2). Erst ab der Einmündung Huckeweg ist der linke Rad- Gehweg durch Zeichen 240 freigegeben bzw. benutzungspflichtig (Bild 3).

Nach der vorhandenen Beschilderung müssen Radfahrer am Ende des Rad- Gehwegs die Fahrbahn benutzen, auf der Kraftfahrzeuge eine Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h (50 km/h bei Nässe) fahren dürfen. Direkt hinter einer Rechtskurve müssen sie die Fahrbahn überqueren, um den ab hier benutzungspflichtigen linken Rad- Gehweg zu erreichen.

Um Radfahrern ab dem Ende des rechten Rad- Gehwegs die Benutzung des linken Rad- Gehwegs zu ermöglichen, sollte die dafür erforderliche Beschilderung, z.B. Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei), angebracht werden.

Alternativ könnte man das in Fahrtrichtung Gütersloh vorhandene Zeichen 240 (Bild 4 und Bild 1 am linken Rand) in die Fahrtrichtung Paderborn drehen. Damit wäre dann auch die hinsichtlich der StVO fragwürdige Benutzungspflicht des in Fahrtrichtung Gütersloh rechten Rad- Gehwegs im Ortsbereich Kaunitz aufgehoben. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ja auch keine Benutzungspflicht angeordnet.

Das Schild wurde im Februar 2012 gedreht. Damit ist diese Mangelmeldung erledigt.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
04.02.2012
Gemeldet am:
09.12.2011
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Gefahrenstelle
  • Verkehrszeichen
Bild 1

Bild 1


Bild 2

Bild 2


Bild 3

Bild 3


Bild 4

Bild 4


Bild 5: Das Zeichen 240 ...

Bild 5: Das Zeichen 240 ...


Bild 6: ... wurde umgedreht

Bild 6: ... wurde umgedreht




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