Erledigt
04.02.2012
09.12.2011
normal
- Benutzungspflicht
- Gefahrenstelle
- Verkehrszeichen
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Nach der vorhandenen Beschilderung müssen Radfahrer am Ende des Rad- Gehwegs die Fahrbahn benutzen, auf der Kraftfahrzeuge eine Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h (50 km/h bei Nässe) fahren dürfen. Direkt hinter einer Rechtskurve müssen sie die Fahrbahn überqueren, um den ab hier benutzungspflichtigen linken Rad- Gehweg zu erreichen.
Um Radfahrern ab dem Ende des rechten Rad- Gehwegs die Benutzung des linken Rad- Gehwegs zu ermöglichen, sollte die dafür erforderliche Beschilderung, z.B. Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei), angebracht werden.
Alternativ könnte man das in Fahrtrichtung Gütersloh vorhandene Zeichen 240 (Bild 4 und Bild 1 am linken Rand) in die Fahrtrichtung Paderborn drehen. Damit wäre dann auch die hinsichtlich der StVO fragwürdige Benutzungspflicht des in Fahrtrichtung Gütersloh rechten Rad- Gehwegs im Ortsbereich Kaunitz aufgehoben. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ja auch keine Benutzungspflicht angeordnet.
Das Schild wurde im Februar 2012 gedreht. Damit ist diese Mangelmeldung erledigt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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