Verl, Eiserstraße: Benutzungspflicht trotz Tempo-30-Zone

An der Eiserstraße in Verl gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg.

Der Radweg an der Eiserstraße ist benutzungspflichtig.

Laut § 45 Abs. 1c StVO sind benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen in Tempo 30-Zonen unzulässig: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf [...] nur Straßen ohne [...] benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.“

Die Benutzungspflicht wurde im Juli 2012 aufgehoben. Die Mangelmeldung ist damit erledigt. Bei der Nebenanlage an der Eiserstraße handelt es sich nun wohl um einen Gehweg, wobei eine Klarstellung, z.B. mittels eines aufmarkierten Zeichens 239, hilfreich wäre.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
06.07.2012
Gemeldet am:
09.12.2011
Gemeldet von:
Alexej Reimer
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
Zuständigkeit: Stadt Verl










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