Erledigt
22.10.2012
09.12.2011
Daniel Neuhaus
normal
- Benutzungspflicht
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Nach Einschätzung des ADFC besteht an der Bahnhofstraße keine besondere Gefahrenlage. Dies wird auch darin ausgedrückt, dass der in Richtung Stadtmitte führende (dann rechts der Fahrbahn gelegene) Radweg nicht als benutzungspflichtig ausgeschildert ist. Die letzte rechtsseitige Ausschilderung befindet sich an der ebenfalls in der Mangel-Datenbank aufgeführten Straße Am Bühlbusch in Höhe der Einmündung Lessingstraße (Bild 3) und wird im weiteren Verlauf der Straßen Am Bühlbusch und Bahnhofstraße nicht mehr wiederholt.
Nach der Novelle der StVO ist eine explizite Wiederholung an Einmündungen zwar nicht mehr erforderlich, um einen Radweg als benutzungspflichtig zu kennzeichnen, jedoch darf angesichts der durchgängigen linksseitigen Ausschilderung bezweifelt werden, dass die Straßenverkehrsbehörde ebenso den rechtsseitigen Radweg weiterhin als benutzungspflichtig betrachtet.
Die linksseitige Benutzungspflicht des Radwegs ist aufzuheben, zumal es im Verlauf zahlreiche Einmündungen, u.a. durch einen Busbahnhof, gibt. Durch diese Einmündungen ist die vorgeschriebene Benutzung des Radwegs besonders gefährlich.
Im August 2012 informiert die Stadt Verl den ADFC, dass die linksseitige Benutzungspflicht in Kürze aufgehoben wird. Stattdessen wird ein Benutzungsrecht eingeräumt.
Im Oktober 2012 wurde die Benutzungspflicht aufgehoben und der Geh-/ Radweg mittels Verkehrszeichen "Radfahrer frei" (ZZ 1022-10) in Gegenrichtung freigegeben (Bild 4). Eine Freigabe entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung erscheint dem ADFC für die Bahnhofstraße aus mehreren Gründen nicht sinnvoll zu sein. Das Befahren von Radwegen entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung ist besonders gefährlich und sollte nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. An der Bahnhofstraße gibt es mehrere, teils stärker frequentierte, Einmündungen. Zudem geht der Geh-/ Radweg der Bahnhofstraße in den Geh-/ Radweg entlang der Straße Am Bühlbusch über, wo keine linsseitige Benutzung mehr zulässig sein soll. Bei der Bahnhofstraße besteht bei linksseitiger Freigabe das Problem, dass Radfahrer auch auf der Straße Am Bühlbusch ihre Fahrt auf der linken Seite fortsetzen könnten (Bild 7).
Da Radfahrer nicht mehr gezwungen werden, den Radweg auf der linken Seite zu benutzen und auf der Fahrbahn fahren dürfen, wird die Mangelmeldung auf erledigt gesetzt.
Am 17.04.2014 wurde eine Radfahrerin, die den linken Radweg benutzte, von einem Pkw angefahren. Pressemeldung der Polizei Gütersloh: Fahrradfahrerin in Verl leicht verletzt
Bild 1: Einfahrt des Busbahnhofs
Bild 2: Die linksseitige Benutzungspflicht wird mehrfach wiederholt
Bild 3: Die letzte rechtsseitige Ausschilderung befindet sich in der Straße am Bühlbusch, der Radweg geht in den Radweg der Bahnhofstraße über.
Bild 4: Die linksseitige Benutzungspflicht wurde gegen ein Benutzungsrecht umgewandelt.
Bild 5
Bild 6: Die Flächen für den Fußgängerverkehr sind abschnittweise zu schmal. Daher benutzen Fußgänger regelmäßig die Radwegflächen.
Bild 7: Radfahrer setzten im weiteren Verlauf auch auf der Straße Am Bühlbusch ihre Fahrt auf der linken Seite fort.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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