Verl, Arndtstraße: Gehweg unsinnig und rechtswidrig beschildert, nur entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung freigegeben / benutzungspflichtig

An der Arndtstraße gibt es auf beiden Straßenseiten Gehwege, die ab der Kreuzung mit der Paderborner Straße in Fahrtrichtung der Einmündung Annaburger Straße nicht für den Radverkehr freigegeben sind (Bild 1). In Gegenrichtung ist der linke Gehweg ca. 30 m vor der Kreuzung mit der Paderborner Straße mit Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) für den Radverkehr als benutzungpflichtig beschildert (Bilder 2 + 3).

Radfahrer müssen auch dann an dieser Stelle von der Fahrbahn auf den linken Gehweg wechseln, wenn sie anschließend rechts in die Paderborner Straße abbiegen wollen. Dies stellt ein unnötiges, unzumutbares und mit besonderen Gefahren verbundenes Hindernis dar.

Der Verordnungsgeber macht das Aufstellen von Verkehrszeichen, die den Radverkehr auf Sonderwege verweisen, von strengen Anforderungen abhängig, die an der gesamten Arndtstraße nicht erfüllt werden. So gibt es hier keine besonderen, örtlich bedingten Gefährdungen für Radfahrer auf der Fahrbahn (Siehe § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO)

Zudem ist laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), zu § 2, Rand-Nr. 33 die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung „insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.“

Daher muss die Benutzungspflicht aufgehoben und das Zeichen 240 entfernt werden. Um besonders schutzbedürftigen und unsicheren Radfahrern die Überquerung der Paderborner Straße über die in Höhe des linken Gehwegs der Arndtstraße gelegenen Querungshilfe zu ermöglichen, könnte evtl. ausnahmsweise der linke Gehweg mittels Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) iVm Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) oder Zusatzzeichen 1022-10 alleinstehend freigegeben werden.

Im August 2012 informiert die Stadt Verl den ADFC, dass die linksseitige Benutzungspflicht in Kürze aufgehoben wird. Der Gehweg wird mittels Zeichen 1022-10 für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, damit Radfahrer, die die Querungshilfe auf der Paderborner Straße in Anspruch nehmen wollen, nicht absteigen und schieben müssen.

Im September 2012 wurde das Verkehrszeichen 240 StVO gegen das Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) ausgewechselt (Bild 5). Damit ist die Mangelmeldung erledigt.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
18.09.2012
Gemeldet am:
09.12.2011
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Benachteiligung
Zuständigkeit: Stadt Verl
Bild 1

Bild 1


Bild 2

Bild 2


Bild 3

Bild 3


Bild 4

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Bild 5: Die Benutzungspflicht wurde in ein Benutzungsrecht umgewandelt.

Bild 5: Die Benutzungspflicht wurde in ein Benutzungsrecht umgewandelt.




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