Herzebrock, Gütersloher Straße: Benutzungspflicht und Abbiegemöglichkeit in Groppeler Straße

Ab der Gabelung Gütersloher Straße / Groppeler Straße gibt es an der Gütersloher Straße rechtsseitig einen für beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtigen Rad- Gehweg und an der linken Seite der Groppeler Straße einen für beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtigen Rad- Gehweg.

Für Radfahrer, die auf der Fahrbahn der Gütersloher Staße ortsauswärts fahren und links in die Groppeler Straße abbiegen wollen, gibt es keine praktikabele Möglichkeit, den Anfang des benutzungspflichtigen Rad- Gehweges an der Groppeler Straße zu erreichen (Bild 1). Der Gehweg vor dem Zeichen 240 ist für den Radverkehr nicht freigegeben. Um die Fußgängerfurt zu benutzen müßte man auf der Fahrbahn anhalten und über eine Rampe auf den Gehweg schieben.

Radfahrer, die aus Richtung Klosterstraße / Schemmwiese kommen und in die Groppeler Straße abbiegen wollen, müssen auf die Fahrbahn der Gütersloher Straße abbiegen und stehen dann vor dem gleichen Problem. Fast alle diese Radfahrer benutzen für die ca. 100 m bis zum Anfang des Rad- Gehweges der Groppeler Straße verbotswiedrig den nicht für diese Fahrtrichtung freigegebenen Rad- Gehweg der Gildestraße (Bild 2).

Folgende Möglichkeiten zur Verbesserung der Radverkehrsführung sollten geprüft werden:

  1. Den Rad- Gehweg an der Gütersloher Straße zwischen den Einmündungen Schemmwiese und Groppeler Straße auch linksseitig, z.B. durch Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) iVm Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) für den Radverkehr freigeben (Bild 2).
  2. Eine Linksabbiegerspur für den Radverkehr vor der Verkehrsinsel statt der schraffierten Fläche (Bild 3).

Oktober 2016: Die Benutzungspflicht an der Groppeler Straße wurde aufgehoben. Radfahrer, die auf der Fahrbahn der Gütersloher Staße ortsauswärts fahren und links in die Groppeler Straße abbiegen wollen, können sich nun hinter der Verkehrsinsel einordnen, um nach links auf die Fahrbahn der Groppeler Straße abzubiegen (Bild 4). Die Mangelmeldung ist damit erledigt.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
08.10.2016
Gemeldet am:
27.11.2011
Gemeldet von:
Meinolf Körkemeier
Priorität:
hoch
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Verkehrszeichen
Bild 1

Bild 1


Bild 2

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Bild 3

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Bild 4: Die linksseitige Benutzungspflicht an der Groppeler Straße wurde aufgehoben.

Bild 4: Die linksseitige Benutzungspflicht an der Groppeler Straße wurde aufgehoben.




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