Erledigt
08.10.2016
27.11.2011
Meinolf Körkemeier
hoch
- Benutzungspflicht
- Verkehrszeichen
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Für Radfahrer, die auf der Fahrbahn der Gütersloher Staße ortsauswärts fahren und links in die Groppeler Straße abbiegen wollen, gibt es keine praktikabele Möglichkeit, den Anfang des benutzungspflichtigen Rad- Gehweges an der Groppeler Straße zu erreichen (Bild 1). Der Gehweg vor dem Zeichen 240 ist für den Radverkehr nicht freigegeben. Um die Fußgängerfurt zu benutzen müßte man auf der Fahrbahn anhalten und über eine Rampe auf den Gehweg schieben.
Radfahrer, die aus Richtung Klosterstraße / Schemmwiese kommen und in die Groppeler Straße abbiegen wollen, müssen auf die Fahrbahn der Gütersloher Straße abbiegen und stehen dann vor dem gleichen Problem. Fast alle diese Radfahrer benutzen für die ca. 100 m bis zum Anfang des Rad- Gehweges der Groppeler Straße verbotswiedrig den nicht für diese Fahrtrichtung freigegebenen Rad- Gehweg der Gildestraße (Bild 2).
Folgende Möglichkeiten zur Verbesserung der Radverkehrsführung sollten geprüft werden:
Oktober 2016: Die Benutzungspflicht an der Groppeler Straße wurde aufgehoben. Radfahrer, die auf der Fahrbahn der Gütersloher Staße ortsauswärts fahren und links in die Groppeler Straße abbiegen wollen, können sich nun hinter der Verkehrsinsel einordnen, um nach links auf die Fahrbahn der Groppeler Straße abzubiegen (Bild 4). Die Mangelmeldung ist damit erledigt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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