In Bearbeitung
15.03.2014
Andreas Kronier
normal
- Baulicher Zustand
- Benutzungspflicht
- Breite
- Radverkehrsführung
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
Sie sind hier: » ADFC vor Ort » KV Gütersloh » Mängel-Datenbank
Der stadteinwärts führende Radweg auf der südöstlichen Straßenseite befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Oberfläche besteht zum größten Teil aus Betonpflaster (10 x 20 cm) mit gefasten (abgeschrägten) Kanten und ist sehr uneben. Oberflächen aus gefasten Pflastersteinen haben einen hohen Rollwiderstand und sind unkomfortabel zu befahren. Andere Teile des Radwegs bestehen aus teilweise abgesunkenen oder hochkommenden Gehwegplatten. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen soll die Oberflächenqualität von Radverkehrsanlagen mindestens die gleiche Qualität haben, wie die begleitende Fahrbahn, was an der Alleestraße nicht annähernd gegeben ist.
Die Breite des Radwegs beträgt streckenweise nur 1,00 Meter und unterschreitet damit sehr deutlich die Regelbreite von 2,00 Meter. Bei der Alleestraße handelt es sich um eine Hauptverbindung des Radverkehrs. Zum einen gibt es zahlreiche Schulen an der Alleestraße, zum anderen wird über sie das Radverkehrsnetz NRW geführt. Für Hauptverbindungen des Radverkehrs werden gemäß ERA 2010 über die Regelbreite hinausgehende Breiten empfohlen.
Außerdem ist es fraglich, ob hier die gesetzlichen Vorraussetzungen, z. B. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO für die Annordnung der Benutzungspflichten erfüllt werden.
Der stadtauswärts führende Radweg auf der nordwestlichen Straßenseite befindet sich in einem mäßig bis schlechten Zustand.
Die Radverkehrsanlagen an der Alleestraße erfüllen nicht die Anforderungen des modernen Radverkehrs. Über große Abschnitte der Alleestraße gibt es beidseitige Mehrzweckstreifen, die derzeit teilweise zum Parken benutzt werden. Die Mehrzweckstreifen befinden sich in einem deutlich besseren Zustand als die derzeitigen Radwege. Die Mehrzweckstreifen sollten daher auf beiden Seiten in Radfahrstreifen ummarkiert werden. Alternativ kann auf der Alleestraße Mischverkehr auf der Fahrbahn praktiziert werden. Angesichts der Bedeutung auch für den Schulverkehr sollte die Geschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt werden. Der bestehende getrennte Rad- und Gehweg sollte mittels Zeichen 239 und ggfs. baulichen Anpassungen als reiner Gehweg ausgeschildert werden. Priorität sollte dabei der stadteinwärts führende Radweg haben, der sich in einem besonders schlechten Zustand befindet.
Im Februar 2014 wurden die Zeichen 241 zwischen der Einmündung Wasserwerkstraße und dem Übergang der Alleestraße in die Bahnhofstraße entfernt. Hinsichtlich der Radwegbenutzungspflicht ist die Mangelmeldung damit erledigt und die Priorität wurde auf "normal" herabgesetzt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.