Gütersloh/Verl: Thaddäusstraße: Seitenwechsel des benutzungspflichtigen Radwegs ohne Querungshilfe

An der Thäddäusstraße befindet sich zwischen Beginn der Verler Straße und der Einmündung Waldstraße ein in beide Richtungen benutzungspflichtiger kombinierter Rad- und Gehweg. In Höhe der Stadtgrenze zwischen Gütersloh und Verl wechselt der Radweg die Straßenseite, so dass sowohl Radfahrer aus Richtung Sürenheide als auch von Gütersloh die Straßenseite wechseln müssen.

Aus Richtung Gütersloh kommend müssen Radfahrer derzeit zunächst den linken Rad- und Gehweg benutzen, kurz vor der Einmündung Schinkenstraßen werden Radfahrer auf den dort beginnenden rechten Radweg überführt (Bilder 1+2). Nach der Einmüdung Schinkenstraße besteht eine Querungshilfe (Bild 3), die jedoch von Radfahrern nicht legal benutzt werden darf, da aus Richtung Gütersloh bereits vorher die Seite gewechselt werden muss und aus Richtung Sürenheide kommend später die Straßenseite gewechselt werden muss.

Die Querung einer Fahrbahn auf freier Strecke außerorts ist gefährlich. Daher sollte zumindest die Benutzungspflicht der jeweils linken Radwege aufgehoben werden, um Radfahrern die Querung der Fahrbahn zu ersparen. Zudem ist die linksseitige Benutzung von Radwegen besonders gefährlich. Mit einer Aufhebung der Benutzungspflicht für die jeweils linksseitigen Teilstücke würde man Radfahrer nicht länger dazu zwingen, diese Teilstücke zu benutzen.

Ggfs. kann aufgrund der teilweise mäßig mit Fahrzeugverkehr belasteten Thaddäusstraße für unsichere Radfahrer eine linksseitige Freigabe mitteils Zeichen 1022-10 erwogen werden. In diesem Fall wäre eine Verlängerung des aus Richtung Gütersloh kommenden Radwegs bis zur vorhandenen Querungshilfe oder ein Neubau einer zweiten Querungshilfe wünschenswert.

August 2013: Der Gemeinsame Geh-/Radweg wurde bis zur Einmündung der Schinkenstraße verlängert (Bild 4). Die Radwegbenutzungspflichten wurden nicht aufgehoben. Da hier für Radfahrer auf der Fahrbahn keine aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse erheblich erhöhte Gefahrenlage besteht, sind die Verkehrszeichen 240 StVO zu entfernen.

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
21.08.2013
Gemeldet am:
24.04.2012
Gemeldet von:
Manfred Hansen
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Gefahrenstelle
  • Baulicher Zustand
Bild 1: Vor der Schinkenstraße endet der aus Fahrtrichtung Gütersloh kommende Radweg

Bild 1: Vor der Schinkenstraße endet der aus Fahrtrichtung Gütersloh kommende Radweg


Bild 2: Radfahrer müssen bereits hier die Straßenseite wechseln...

Bild 2: Radfahrer müssen bereits hier die Straßenseite wechseln...


Bild 3: ... trotzdem es wenige Meter weiter für aus Richtung Gütersloh kommende Radfahrer eine derzeit unbenutzbare Querungshilfe gibt

Bild 3: ... trotzdem es wenige Meter weiter für aus Richtung Gütersloh kommende Radfahrer eine derzeit unbenutzbare Querungshilfe gibt


Bild 4, August 2013: Der Geh-/Radweg wurde verlängert

Bild 4, August 2013: Der Geh-/Radweg wurde verlängert


Bild 5: In Fahrtrichtung Gütersloh / Verler Straße ...

Bild 5: In Fahrtrichtung Gütersloh / Verler Straße ...


Bild 6: ... ist die Oberfläche stark beschädigt

Bild 6: ... ist die Oberfläche stark beschädigt




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