Abgelehnt
27.07.2012
09.01.2012
Meinolf Körkemeier
normal
- Hindernis
- Radverkehrsführung
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Die Westheermannstraße ist eine viel befahrene Radverkehrsverbindung ab dem östlichen "Mädchenviertel" über die Carl-Miele-Straße, Pfälzer Straße und Langer Weg in den Richtungen Innenstadt und nördlicher Stadtrand. Radfahrer befahren hier immer notgedrungen auch entgegen der Fahrtrichtung verbotswidrig die nicht für den Radverkehr freigegebenen Gehwege der Westheermannstraße und der Annenstraße. Während unserer Ortsbesichtigung fuhren innerhalb von drei Minuten vier Radfahrer auf den ca. 1,5 m schmalen Gehwegen (Bilder 7 - 10).
Die auf dem Zusatzschild angekündigte Durchlässigkeit sollte auch baulich hergestellt werden. Dazu könnte im Bereich des Wendeplatzes der Gehweg der Annenstraße auf Fahrbahnniveau abgesenkt werden. Wenn der Durchgang in einer ausreichenden Breite angelegt und in der Mitte mit einem herausnehmbaren Absperrpfosten mit Feuerwehr-Dreikantverschluss ausgestattet würde, könnte der Durchgang bei Bedarf auch von Einsatzfahrzeugen befahren werden.
Im Juni 2012 wurde der Bordstein nur einseitig an dem Wendeplatz der Westheermannstraße abgesenkt (Bild 10). Nach Auskunft der Stadt Gütersloh soll aufgrund der unübersichtlichen Kurve weiterhin verhindert werden, dass Radfahrer plötzlich und unerwartet für den KFZ-Verkehr in die Annnenstraße einfahren. Deshalb will sie den Bordstein an der Annenstraße nicht absenken und die Absperrketten nicht entfernen. Der ADFC wird die Meldung weiter verfolgen.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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