Gütersloh, Westfalenweg: Linksseitige Benutzungspflicht und Qualitätsmängel

Beim Westfalenweg handelt es sich um eine nur sehr wenig befahrene Straße in Gütersloh. Dennoch gibt es benutzungspflichtige Radwege, teilweise sogar linksseitig.

Westfalenweg linkseitiger Radweg (Bild 1):
Zwischen Schledebrückstraße und Kreuzung Dammstraße/Wiedenbrücker Straße gibt es eine linksseitige Benutzungspflicht.
 
Westfalenweg zwischen Schledebrückstr. und Brockweg (Bild 2):
Auch das Stück ist Schledebrückstraße und Brockweg ist in seiner Qualität und Notwendigkeit nicht als benutzungspflichtig anzusehen.

Hinzu kommt, dass es sich beim Westfalenweg um eine Temop-30-Zone handelt. Laut § 45 Abs. 1c StVO sind benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen in Tempo 30-Zonen jedoch unzulässig: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf [...] nur Straßen ohne [...] benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.“

Die Benutzungspflicht wurde im November 2011 aufgehoben. Die Mangelmeldung ist damit hinsichtlich der Benutzungspflicht erledigt. Der Abschnitt mit den Oberflächenmängeln zwischen Schledebrückstraße und Brockweg wird zur Zeit (November 2011) erneuert.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
06.11.2011
Gemeldet am:
15.09.2011
Gemeldet von:
Thorsten Beermann
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Baulicher Zustand
  • Benutzungspflicht
Benutzungspflichtiger Radweg am Westfalenweg

Benutzungspflichtiger Radweg am Westfalenweg






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