Gütersloh / Verl, Paderborner Straße / Bielefelder Straße: Benutzungspflichtiger Radweg mit Oberflächenschäden

An der Landstraße L 791 gibt es auf einer Straßenseite einen in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh-/ Radweg. Auf gesamter Länge weist der Geh-/ Radweg eine sehr schlechte Oberfläche durch zahlreiche Wurzelaufbrüche und unzureichend ausgebesserte Schäden auf.

Zudem ist der Geh-/ Radweg in einem Abschnitt mit 1,80 m zu schmal. Laut der VwV-StVO (zu § 2 Rand-Nr. 20) ist für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht mit Zeichen 240 eine Breite von mindestens 2,00 m Vorraussetzung. Zudem ist die Freigabe entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung unzulässig, wenn der Radweg nicht mindestens 2,00 m breit ist (VwV-StVO, zu § 2 Rand-Nr. 37).

Der Geh-/ Radweg sollte in einer gemäß der VwV-StVO und den ERA erforderlichen Breite und Qualität erneuert werden. Demnach sollen Zweirichtungs-Radwege durchgehend in der Regel 2,40 m breit sein und dem Radverkehr soll in Bezug auf Oberfläche grundsätzlich "mindestens die gleiche Qualität angeboten werden, wie sie sich für die Fahrbahngestaltung etabliert hat."

Falls die Radverkehrsanlage nicht den Regelwerken entsprechend und somit sicher gestaltet werden kann, sind die Benutzungspflichten aufzuheben. Ggf. sind dazu alternative Maßnahmen zu erwägen, sodass der Radverkehr anschließend sicher auf der Fahrbahn geführt werden kann.

September 2016: Die Fahrbahn und der Geh-/ Radweg der Paderborner Straße wurden zwischen den Einmündungen Lortzingstraße und Dürerweg neu asphaltiert.

Oktober 2017: Im Zuge der Fahrbahnerneuerung wurde der gemeinsame Geh- und Radweg zwischen den Einmündungen Dürerweg (Gütersloh) und Bleichestraße erneuert.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
21.10.2017
Gemeldet am:
29.10.2012
Gemeldet von:
Hans Voss
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Baulicher Zustand
  • Breite
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