Gütersloh, Vennstraße: Einfahren in die Rückseite der durchlässigen Sackgasse zulassen

Die Vennstraße ist aus Richtung Hohenzollernstraße in Richtung Kurfürstenstraße eine Sackgasse, die für Fußgänger und einspurige Fahrzeuge durchlässig ist (Bild 1).

Fahrzeugführer, wozu im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch Radfahrer gehören, dürfen gemäß den angeordneten Verkehrszeichen 209 ff. StVO nicht in die Rückseite der Sackgasse einfahren (Bilder 2 - 4).

Dem Radverkehr sollte das Einfahren in die Rückseite der Sackgasse erlaubt werden. Dazu müssen unter den Verkehrszeichen 209 ff. Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) angebracht werden.

Zudem sollten die Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) durch Verkehrszeichen 357.1 (Durchlässige Sackgasse) ersetzt werden (Bild 1).

November 2013:

An den Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" wurden Zusatzzeichen "Radfahrer frei" angebracht (Bilder 5 - 7). Die Priorität der Mangelmeldung wurde auf "niedrig" heruntergestuft.

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
01.12.2013
Gemeldet am:
28.07.2013
Priorität:
niedrig
Kategorie:
  • Verkehrszeichen
Bild 1: Die Sackgasse ist für Fußgänger und einspurige Fahrzeuge durchlässig.

Bild 1: Die Sackgasse ist für Fußgänger und einspurige Fahrzeuge durchlässig.


Bild 2: Radfahrer dürfen nicht geradeaus fahren.

Bild 2: Radfahrer dürfen nicht geradeaus fahren.


Bild 3: Radfahrer dürfen nicht rechts abbiegen.

Bild 3: Radfahrer dürfen nicht rechts abbiegen.


Bild 4: Radfahrer dürfen nicht links abbiegen.

Bild 4: Radfahrer dürfen nicht links abbiegen.


Bild 5, November 2013: Die Verkehrszeichen "vorgeschriebene Fahrtrichtung" wurden durch Zusatzzeichen "Radverkehr frei" ergänzt.

Bild 5, November 2013: Die Verkehrszeichen "vorgeschriebene Fahrtrichtung" wurden durch Zusatzzeichen "Radverkehr frei" ergänzt.


Bild 6

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Bild 7

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