Erledigt
30.11.2013
03.02.2012
normal
- Gefahrenstelle
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Dadurch ist die Sicht von Pkw-Fahrern, die aus dem Seitenarm kommen, stark eingeschränkt. Erst wenn die Fahrzeugführer weit in den Rad- Gehweg hineinfahren, ist die Sicht ausreichend. Durch die schlechten Sichtverhältnisse besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Insbesondere sind die Radfahrer auf dem Rad- und Gehweg gefährdet.
Die Straßenverkehrsbehörde sollte im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht den Grundstückseigentümer auffordern, ein ausreichend großes Sichtdreieck freizuschneiden.
November 2013:
Die Anpflanzungen wurden komplett entfernt (Bild 5). Damit ist die Mangelmeldung erledigt.
Bild 1: Aus einem Pkw heraus kann der Fahrer die Straße nicht einsehen
Bild 2: Die Vorderräder des Pkw stehen schon auf dem Gehweg
Bild 3: Auch wenn der Pkw-Fahrer weit in den Rad- Gehweg hineinfährt, ist die Sicht noch nicht ausreichend
Bild 4: Erst, wenn der Pkw den Rad- Gehweg fast komplett versperrt, ist die Sicht ausreichend
Bild 5: Die Anpflanzungen wurden entfernt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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