Gütersloh, Strengerstraße II: Abbiegen in die freigegebene Gegenrichtung der Einbahnstraße zulassen

Auf der Strengerstraße ist zwischen den Kreuzungen Berliner Straße und Eickhoffstraße Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung zulässig (Bild 1).

In den Zufahrten zur Strengerstraße sind an der Berliner Straße und an der Ernst-Buschmann-Straße Verkehrszeichen 209 StVO angeordnet. Fahrzeugführer, wozu im Sinne der StVO auch Radfahrer gehören, dürfen demnach nur in Fahrtrichtung der Einbahnstraßenregelung in die Strengerstraße / Schulstraße abbiegen (Bilder 2 + 3). Um die Einbahnstraße in zulässiger Weise in Gegenrichtung zu befahren, müssen Radfahrer aus den Richtungen Berliner Straße / Ernst-Buschmann-Straße zunächst vor oder in der Kreuzung absteigen und das Fahrrad in die gewünschte Fahrtrichtung in die Strengestraße schieben.

Radfahrern sollte das direkte Abbiegen erlaubt werden. Dazu müssen an den Verkehrszeichen 209 StVO Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) angebracht und die Pfeilmarkierung auf der Fahrbahn (Zeichen 297 StVO, Bild 2) angepasst werden. Zudem ist das Zusatzzeichen auch an dem zweiten Zeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt) anzubringen (links in den Bildern 1 + 2).

November 2013:

An den Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" wurden Zusatzzeichen "Radfahrer frei" angebracht (Bilder 4 + 5). Die Mangelmeldung ist damit erledigt.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
30.11.2013
Gemeldet am:
28.07.2013
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Einbahnstraße
  • Markierung
  • Verkehrszeichen
Bild 1: Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung ist hier zulässig.

Bild 1: Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung ist hier zulässig.


Bild 2: Fahrzeugführer dürfen nicht links abbiegen.

Bild 2: Fahrzeugführer dürfen nicht links abbiegen.


Bild 3: Fahrzeugführer dürfen nicht rechts abbiegen.

Bild 3: Fahrzeugführer dürfen nicht rechts abbiegen.


Bild 4, November 2013: Die Verkehrszeichen "vorgeschriebene Fahrtrichtung" wurden durch Zusatzzeichen "Radverkehr frei" ergänzt.

Bild 4, November 2013: Die Verkehrszeichen "vorgeschriebene Fahrtrichtung" wurden durch Zusatzzeichen "Radverkehr frei" ergänzt.


Bild 5

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