Gütersloh, Steinhagener Straße: Benutzungspflichtiger Radweg ohne Aufhebung der Benutzugspflicht

An der Steinhagener Straße befindet sich ein kurzes Stück Radweg, das auch entgegengesetzt der eigentlichen Fahrtrichtung als benutzungspflichtig ausgeschildert ist.

Der benutzungspflichtige Radweg liegt an der Steinhagener Strasse zwischen Ummelner Strasse und Am Pfarrkamp in Isselhorst. Er zwingt Radfahrer von Steinhagen kommend von der Fahrbahn auf die linke Straßenseite. Da die Benutzugspflicht nicht aufgehoben wird, ist nicht erkennbar, wie weit die Benutzugspflicht gilt. Nach etwa hundert Metern ändert sich der Belag und der Weg nimmt einen bürgersteigähnlichen Ausbau an.

Radfahrer, die hieraus ein Ende der Benutzugspflicht interpretieren, müssen erneut die Straße queren, die anderen Radfahrer fahren aufgrund der unklaren Situation möglicherweise illegal auf dem Bürgersteig weiter  ortseinwärts.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) machen das Aufstellen von Verkehrszeichen, die den Radverkehr auf einen Sonderweg im Straßenseitenraum verweist, von strengen Anforderungen abhängig. So hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. November 2010 entschieden, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht. Das Gericht hatte damit die seit 1997 gültige Rechtslage bestätigt, nach der Radfahrer im Regelfall auf die Fahrbahn gehören.

Eine besondere Gefahrenlage besteht hier für Radfahrer auf der Fahrbahn offensichtlich nicht. Zudem ist die Beschilderung nicht eindeutig. Die Radwegebenutzungspflicht ist ersatzlos zu streichen.

Die Benutzungspflicht wurde im Dezember 2011 aufgehoben. Die Mangelmeldung ist damit erledigt.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
10.12.2011
Gemeldet am:
17.10.2011
Gemeldet von:
Thorsten Beermann
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benachteiligung
  • Benutzungspflicht
  • Gefahrenstelle




© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.