In Bearbeitung
21.08.2019
27.11.2011
Daniel Neuhaus
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- Baulicher Zustand
- Benutzungspflicht
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Zwischen der Einmündung mit der Sundernstraße und der Autobahnbrücke mit der A2 in Höhe der Einmündung am Hüttenbrink weist der Radweg eine sehr schlechte Oberfläche durch zahlreiche Wurzelaufbrüche und unzureichend ausgebesserte Schäden auf. Für einen in beide Richtungen benutzungspflichtigen kombinierten Rad- und Gehweg ist die Radverkehrsanlage zudem zu schmal ausgeführt, zumal der Weg auch von zahlreichen Fußgängern frequentiert wird. Hinzu kommen mehrere unübersichtliche Verschwenkungen, die teilweise noch mit Höhendifferenzen und Split auf dem Gehweg kombiniert sind (Bild 4).
In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA 2010) heißt es:
„Die Qualität der baulichen Ausführung ist wichtig für Verkehrssicherheit und Fahrkomfort auf Radverkehrsanlagen. Grundsätzlich soll dem Radverkehr in Bezug auf Linienführung, Oberfläche, Gradiente und Freihaltung des Lichtraums [...] mindestens die gleiche Qualität angeboten werden, wie sie sich für die Fahrbahngestaltung etabliert hat.“
An der Spexarder Straße erreicht der Radweg hinsichtlich aller vier Punkte nicht annähernd den üblichen Standard einer Fahrbahngestaltung. Dies gilt selbst für einen Vergleich des Radwegs mit der Fahrbahn der Spexarder Straße, die sich ebenfalls in keinem optimalen Zustand befindet.
Solange die teilweise eklatanten Mangel an dem Radweg nicht behoben sind, ist das Befahren des Radwegs nur unter Inkaufnahme eines erhöhten Gefahrenpotentials möglich. Nach Einschätzung des ADFC sollte die bestehende Benutzungspflicht trotz der außerörtlichen Lage daher in ein Benutzungsrecht in beide Richtungen umgewandelt werden, um Radfahrern legal das Befahren der Fahrbahn zu ermöglichen. Entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung bietet sich hierzu eine Beschilderung als Fußweg mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" an. In Fahrtrichtung ist abgesehen von einer Warnung vor den Radwegmängeln keine Beschilderung erforderlich.
August 2019: Der gemeinsame Geh- und Radweg wurde in einer Breite von 2 m neu asphaltiert. Leider ragt in Höhe der Hausnummer 70 eine Hecke in den Verkehrsraum. Da sich hier eine leichte Kurve befindet, ist die Sicht auf den Gegenverkehr dadurch eingeschränkt. Die Straßenbaubehörde sollte den Grundstückseigentümer auffordern, die Hecke zurückzuschneiden.
Oberflächenschäden gibt es auf der gesamten Länge des Radwegs.
Geflickt wurde der Radweg sowohl mit Asphalt (links) als auch mit Betonpflastersteinen (rechts).
Oft war dieses Flicken nur notdürftig. Vorsichtig, Kanten!
Verschwenkungen gibt es auf dem Radweg mehrere. Die fehlenden seitlichen Führungsmarkierungen machen die Verschwenkungen insbesondere bei Dunkelheit unübersichtlich. Kies am Ende des Gefälles erhöht die Gefahr.
In Höhe der Hausnummer 70 ragt eine Hecke in den Verkehrsraum.
Die Verschwenkungen wurden nicht verändert.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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