Gütersloh, Siegfriedstraße: Irreführende, unvollständige Beschilderung der Einbahnstraßenregelung

Die Siegfriedstraße ist eine "unechte Einbahnstraße". Aus Richtung Neuenkirchener Straße dürfen Fahrzeugführer nicht in sie hineinfahren.

An der Zufahrt aufgestellte Verkehrszeichen kündigen an, dass Fahrzeugführer, außer Radfahrer, nach 80 m nicht weiterfahren dürfen Bild 1. Nach 80 m sind zwei Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) ohne Zusatzzeichen angeordnet (Bild 2).

Um Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße zuzulassen, sollten unter den beiden Verkehrszeichen 267 Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) angebracht werden.

August 2014: Das Zusatzzeichen wurde umgehängt (Bilder 3 + 4).

November 2014: Die Verkehrszeichen 267 wurden ca. 100 m verschoben und das fehlende Zusatzzteichen wurde ergänzt. An den Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt - 180 m" an der Einmündung Lindenstraße / Siegfriedstraße sollten ebenfalls Zusatzzeichen "Radfahrer frei" angebracht werden (Bilder 5 + 6).

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
09.11.2014
Gemeldet am:
28.07.2013
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Einbahnstraße
  • Verkehrszeichen
Bild 1

Bild 1


Bild 2

Bild 2


Bild 3

Bild 3


Bild 4

Bild 4


Bild 5: Hier fehlt die Kennzeichnung, dass die Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben ist.

Bild 5: Hier fehlt die Kennzeichnung, dass die Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben ist.


Bild 6: Hier ist die Freigabe nun korrekt gekennzeichnet.

Bild 6: Hier ist die Freigabe nun korrekt gekennzeichnet.




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