In Bearbeitung
09.11.2014
28.07.2013
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- Einbahnstraße
- Verkehrszeichen
Kreisverband Gütersloh e. V.
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An der Zufahrt aufgestellte Verkehrszeichen kündigen an, dass Fahrzeugführer, außer Radfahrer, nach 80 m nicht weiterfahren dürfen Bild 1. Nach 80 m sind zwei Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) ohne Zusatzzeichen angeordnet (Bild 2).
Um Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße zuzulassen, sollten unter den beiden Verkehrszeichen 267 Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) angebracht werden.
August 2014: Das Zusatzzeichen wurde umgehängt (Bilder 3 + 4).
November 2014: Die Verkehrszeichen 267 wurden ca. 100 m verschoben und das fehlende Zusatzzteichen wurde ergänzt. An den Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt - 180 m" an der Einmündung Lindenstraße / Siegfriedstraße sollten ebenfalls Zusatzzeichen "Radfahrer frei" angebracht werden (Bilder 5 + 6).
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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