Gemeldet
28.07.2013
28.07.2013
normal
- Verkehrszeichen
- Markierung
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
Sie sind hier: » ADFC vor Ort » KV Gütersloh » Mängel-Datenbank
Zudem ist auf der Radfahrfurt eines der beiden Sinnbilder "Fahrrad" so markiert, als sei der Radweg auch in Gegenrichtung freigegeben.
Vermutlich ist der getrennte Geh- und Radweg nicht in Gegenrichtung freigegeben, entsprechende Verkehrszeichen sind im unmittelbaren Verlauf jedenfalls nicht vorhanden. Siehe dazu die Mangelmeldung "Gütersloh, Neuenkirchener Straße: Keine Aufhebung der linksseitigen Benutzungspflicht".
Laut der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sind die Zeichen 205 / 206 bei Freigabe linker Radwege mit dem Zusatzzeichen 1000-32 anzuordnen. Das Zusatzzeichen und die falsch angebrachte Bodenmarkierung auf der Radfahrfurt sollten daher entfernt werden.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.