Gütersloh, Schalückstraße: Einbahnstraße falsch beschildert

Die Schalückstraße ist zwischen den Knotenpunkten mit der Reckenberger Straße und der Neuenkirchener Straße eine Einbahnstraße.

Fahrzeuge dürfen von der Neuenkirchener Straße kommend nicht in die Fahrbahn der Einbahnstraße einfahren (Bild 1). Vermutlich will die Straßenverkehrsbehörde Radverkehr entgegen der Einbahnstraße zulassen; Aus Richtung Reckenberger Straße kommende Fahrzeugführer werden mittels Verkehrszeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zusatzzeichen 1000-32 darauf hingewiesen, dass sie im Verlauf der Einbahnstraße auf Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung achten müssen (Bilder 2 + 3).

Um Radverkehr auf der Fahrbahn entgegen der Einbahnstraße zuzulassen, müssen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unmittelbar unter den vorhandenen Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) angebracht werden.

Das auf der rechten Staßenseite aufgestellte Zusatzzeichen 1022-10 muss entfernt werden (Bild 4). Gemäß StVO sind alleinstehende Zusatzzeichen 1022-10 nur zur Freigabe linker Radwege zulässig.

Im August 2013 wurden das alleinstehende Zusatzzeichen entfernt und unter dem rechten Verkehrszeichen 267 montiert (Bild 5). Zudem wurde das Zusatzzeichen an dem Verkehrszeichen "Einbahnstraße" korrekt positioniert (Bild 6).

Die Verkehrszeichen 267 StVO auf den beiden Fahrbahnseiten widersprechen sich. Es könnte der Eindruck entstehen, dass der Geh-/ Radweg zu benutzen ist (Bild 7). Daher sollte unter dem linken Zeichen 267 ebenfalls ein Zusatzzeichen 1022-10 angebracht werden. Zudem sollte Rad fahrenden erlaubt werden, von der Neuenkirchener Straße nach rechts in die für sie freigegebene Einbahnstraße abzubiegen (Bild 8).

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
27.08.2013
Gemeldet am:
28.07.2013
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Einbahnstraße
  • Verkehrszeichen
Bild 1

Bild 1


Bild 2

Bild 2


Bild 3: Das Zusatzzeichen 1000-32 muss unmittelbar unter dem Zeichen 220 angebracht werden.

Bild 3: Das Zusatzzeichen 1000-32 muss unmittelbar unter dem Zeichen 220 angebracht werden.


Bild 4: Das alleinstehende Zusatzzeichen 1022-10 muss entfernt werden.

Bild 4: Das alleinstehende Zusatzzeichen 1022-10 muss entfernt werden.


Bild 5, August 2013

Bild 5, August 2013


Bild 6

Bild 6


Bild 7

Bild 7


Bild 8: Unter dem Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" sollte ein Zusatzzeichen "Radverkehr frei" angebracht werden.

Bild 8: Unter dem Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" sollte ein Zusatzzeichen "Radverkehr frei" angebracht werden.




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