Gütersloh, Paderborner Straße III: Kurzer Rad- Gehweg in beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtig

An der Paderborner Straße verläuft auf der östlichen Straßenseite ab der Einmündung Dürerweg bis kurz hinter der Einfahrt zum Sportplatz ein ca. 140 m langer, in beiden Fahrtrichtungen als benutzungspflichtig beschilderter kombinierter Rad- und Gehweg.

Dieser Weg wird wohl ausschließlich von Radfahrern benutzt, die aus dem Siedlungsgebiet Dürerweg kommend in Richtung Ortsmitte fahren oder entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung die Siedlung erreichen wollen. Für den Radverkehr aus Richtung Verl kommend ist der Weg kaum sinnvoll nutzbar, da am Anfang ein starker Schlenker über die Einmündung Dürerweg gefahren werden muss (Bild 3) und er nach nur ca. 140 m durch Zusatzzeichen "Ende" endet (Bild 4).

Die strengen Vorraussetzungen, die der Verordnungsgeber an Radwegbenutzungspflichten stellt, werden hier vermutlich ebenso wenig erfüllt, wie in den angrenzenden Abschnitten des Straßenzugs Paderborner Straße / Brackweder Straße (Siehe die entsprechenden Mangelmeldungen). Die rechtsseitige und besonders die linksseitige Benutzungspflicht muss daher aufgehoben werden. Hinter der Einfahrt zum Sportplatz könnte der Rad- und Gehweg evtl. durch das Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei) freigegeben werden.

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
09.01.2012
Gemeldet am:
09.01.2012
Gemeldet von:
Heinz Felderhoff, Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Hindernis










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