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28.07.2013
28.07.2013
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- Radverkehrsführung
- Markierung
- Gefahrenstelle
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Obwohl die neuen Radwege nicht benutzungspflichtig sind, werden sie von den meisten Radfahrenden benutzt. An der Kreuzung mit der Dalkestraße werden die Radfahrenden mittels einer neu markierten Radwegfurt auf einen nur 1 m schmalen gemeinsamen Geh- und Radweg geleitet.
Der schmale Weg wird häufig von Fußgängern benutzt. Allerdings ist darauf kein gleichzeitiger Fußgänger- und Radverkehr möglich. Daher werden regelmäßig Fußgänger behindert und bedrängt. Zudem weichen Radfahrende oft unvermittelt auf die Fahrbahn aus.
Gemäß den technischen Regelwerken (ERA, RASt) ist hier die gemeinsame Führung von Fußgänger- und Radverkehr auszuschließen. Daher muss der Radverkehr im Kreuzungsbereich mittels einer geänderten Radwegfurt auf die Fahrbahn geleitet werden. Zudem ist der schmale Weg als Gehweg zu kennzeichnen.
Bild 1: Die neue Radwegfurt ...
Bild 2: ... leitet die Radfahrenden auf einen sehr schmalen Rad-/Gehweg. Da hier oft Fußgänger unterwegs sind, ...
Bild 3: ... auch im Begegnungsverkehr, ...
Bild 4: ... müssen Radfahrende anhalten oder auf die Fahrbahn wechseln.
Bild 5: Der Radverkehr ist durch eine geänderte Radwegfurt auf die Fahrbahn zu leiten.
Bild 6: Wo sollen die Fußgänger gehen?
Bild 7: Gleichzeitiger Fußgänger- und Radverkehr ist nicht möglich.
Bild 8: Mit Anhänger gleicht die Fahrt einem Drahtseilakt.
Bild 9: Die Kraftfahrzeugführenden rechnen nicht damit, dass Radfahrende die Radwegfurt verlassen.
Bild 10: Der schmale Weg ist als Gehweg zu kennzeichnen.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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